Ratsprotokoll vom 24. Februar 1852

Erledigung Nachdem Hr. Joh. Pöpperl, welchem in Folge des vom h. Handelsministerium unterm 9. v.Mts. Z. 113 bestättigten h. Statthalterey Erlaßes v. 23. Aug. v.J. Z. 12781 ein einfaches Fabriks Befugniß zur Erzeugung aller erlaubten Waffen u. Klingen unter der Bedingung verliehen wurde, daß er auf die radizirte Eigenschaft des auf seinem Hause haftenden Messerergewerbes Verzicht leiste, u. sich vor Ausübung seines Fabriksbefugnißes über die erwirkte Löschung des Messergewerbes bey der k.k. Bezirkshauptmannschaft ausweise, ungeachtet selber nach den gepflogenen Erhebungen diese Löschung noch nicht einmal angesucht hat, in der Erzeugung von Säbelklingen betretten, u. bey 200 solche Klingen in der Nebenkammer angetroffen wurden, die Erzeugung dieser Klingen aber nur den Schwert, u. nicht den Messerschmieden zusteht, seine Behauptung somit, daß zur Verfertigung derselben je-

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