ten Reklamationen, dan Coõns Protokoll v. 13. Febr. 852 über die gepflogenen Berathungen hierüber. Wird genehmiget und sind die betreffenden Reklamanten von den getroffenen Entscheidungen mittelst Rathschlag zu verständigen. Rücksichtl. der ad Nro. 8 von Hrn. Haller für sein Haus Nro. 253 im Ennsdorf angebrachten Reklamation wurde nach erfolgten Abtretten desselben von Seite des Gemeinderathes beschlossen, daß es mit Rücksicht auf die Rentabilität dieses Hauses bey den bemessenen 3 Mann sein Verbleiben habe. Hievon ist auch dieser auf Rubrik, das Quartieramt auf eine Abschrift des Coõns Protokolls v. 13. Febr. mit der Weisung zu verständigen, hiernach in der Einquartirungsrolle die nöthigen Abänderungen vorzunehmen u. sodann mit Bericht vorzulegen. Gaffl Heindl Vogl Amtmann Schriftführer
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