Ratsprotokoll vom 3. Februar 1852

pro. 1852. Die für die hiesigen Armen nach Abzug der verhältniß- mäßig bemessenen Unko- sten eingegangenen 163 fl 20 xr sind an die Armeninstituts Rechgsführung zur Auszah- lung an die hiesigen Ar- men auf die bisher übliche Art abzuführen. Dann der nach Abschlag der verhältnißmäßig bemesse- nen Auslagen rein ver- bliebene Betrag pr. 35 fl 44 xr C.M. für die Kleinkinderbewahr Anstalt allhier ist an den aufgestellten Kassier Hrrn Anton Gaffl gegen Quit- tung zu erfolgen. Dessen Exhibent, so wie die Armen Instituts Rechgsfüh- rung u. H. Anton Gaffl rathschlägig zu erinnern. Nro. 409 Protokoll über die Anzei- ge des Franz Holderer, daß sich sein Weib für ihre Kin- der eine Armenbetheilung erschliechen habe. Die Betheilung der Holde- rer'schen Kinder bleibt von der Hand eingestellt, u. ist hievon die Armen- Instituts Rechgsführung zu verständigen. Übrigens ist zur nächsten Sitzung am 10. d.Mts. sowohl der H. Frz. Holderer als dessen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2