Ratsprotokoll vom 3. Februar 1852

pro. 1852. Die für die hiesigen Armen nach Abzug der verhältnißmäßig bemessenen Unkosten eingegangenen 163 fl 20 xr sind an die Armeninstituts Rechgsführung zur Auszahlung an die hiesigen Armen auf die bisher übliche Art abzuführen. Dann der nach Abschlag der verhältnißmäßig bemessenen Auslagen rein verbliebene Betrag pr. 35 fl 44 xr C.M. für die Kleinkinderbewahr Anstalt allhier ist an den aufgestellten Kassier Hrrn Anton Gaffl gegen Quittung zu erfolgen. Dessen Exhibent, so wie die Armen Instituts Rechgsführung u. H. Anton Gaffl rathschlägig zu erinnern. Nro. 409 Protokoll über die Anzeige des Franz Holderer, daß sich sein Weib für ihre Kinder eine Armenbetheilung erschliechen habe. Die Betheilung der Holderer'schen Kinder bleibt von der Hand eingestellt, u. ist hievon die ArmenInstituts Rechgsführung zu verständigen. Übrigens ist zur nächsten Sitzung am 10. d.Mts. sowohl der H. Frz. Holderer als dessen

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