u. die Schwertschmiede zu Handen des Johan Mitter mit Intim. Dekr. zu verständigen. Nro. 507 Urtheil des k.k. Landesger. Steyr, wodurch Johann Langerbauer mit seiner ergriffenen Appellation in Folge h. oberlandesgerichtl. Entscheidung pto. Entschädigg. aufgehoben, u. Appellant zum Ersatz der Kosten pr. 2 fl 30 xr C.M. verurtheilt wurde.Zur Wissenschaft u. dem Hrn. Dr. Pierer zum weiteren Gebrauch zuzustellen. I. Section. Nicht vertretten. II. Section Nro. 45 Protokoll mit Anna Tobitzky um Unterbringung ihrer Mutter in einem hiesigen Versorggshause. Nachdem Bittstellerin bey der letzten Armensitzung ohnedieß mit ihrer Betheilung von 3 auf 4 xr erhöhet wurde, auf die ganze Verpflegung das ohnehin belastete Armeninstitut nicht eingehen kann, so erhält ihre Bitte dadurch ihre Erledigung. Nro. 166 Dasselbe Gesuch des Leop. Landerl rücksichtlich des Michael Lidlgruber. Durch den erfolgten Tod des Mich. Lidlgruber erledigt.
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