hievon zu verständigen. Nro. 411 Protokoll mit Josef Kaserer u. Leopoldine Griesbacher pto. Gewerbsstörung. Den Beschwerdeführern wird bedeutet, daß der Ankauf von Blumen u. deren Verwendung zu den von Modisten Josef Kaserer erzeugten Hüte als keine Gewerbsstörung betrachtet werden könne, dagegen die Erzeugung von Blumen der Leopoldine Griesbacher als unberechtigt u. gesetzwidrig mittelst Dekret untersagt wird. Nro. 444 Gesuch der Leopoldine Griesbacher um gnädige Verleihung eines Befugnißes zur freyen Beschäftigung der Kunstblumen-Erzeugung. Sind die hiesigen Modisten u. die Viertelmeister des Bezirks durch das Vollzugsbureau einzuvernehmen. Nro. 417 & 418 Gesuch des Josef Litzelfellner Hausbesitzer in Aichet, dan des Johan Breimesel Pächter des Hauses No. 104 in Aichet um Verleihung eines Befugnißes zur Ausübung der freyen Beschäftigung des Schallenschrottens. Einzuvernehmen die Viertel des Bezirkes u. die gleichartigen Gewerbsgenoßen, um hiedurch das sittliche Vorhalten, die Vermögensverhältniße des Bitt-
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