u. Hr. Josef Pettenberger beauftragt, sich jedes Verschleißes der Waaren außer seinem Standorte zu enthalten. Im Beschwerungsfalle steht der Rekurs in gesetzlicher Frist offen. Hievon sind H. Josef Pettenberger, die Theresia Geistberger u. die bgl. Weißwaarenhändler zu Handen des Hrn. Franz Kiehnel zu verständigen. Nro. 264 Dekret der k.k. Bezkshptschft. vom 5. Jänner 1852 Z. 131 daß dem Franz Reichl von Seite der h. Statthalterey und personelles Lohnkutscherbefugniß verliehen wurde. Sind hievon H. Franz Reichl u. die hiesigen Lohnkutscher zu Handen des Michael Zeininger mittelst Dekret zu verständigen. Nro. 77 Note der k.k. Bezirkshptmschaft v. 28. Dezbr. 1851 Z. 15188 um Äußerung über den Rekurs des Eduard Sixmayr pto. Verleihung eines personellen Friseur Befugnißes. Unter Rücklage des Communicats u. Anschluß der geforderten Ergänzungsbelege mit nachstehender Äuße-
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