Laternen auf der Enns- u. Steyrbrücke paßend aufzustellen. Weiter sind im Einverständniße des Referenten u. des H. Bauverwalters eine Laterne an dem Leopoldi Brunnen, u. eine am k.k. Berggerichte anzubringen; in Betreff der Enge aber darauf zu sehen, daß die vorhandenen Lampen ordentlich brennen. Übrigens ist diese Note wegen Erforschung des angegebenen Unglückes im Gedächtniße zu halten, u. Rchgs. Rev. Schiefermayr hat vom 1. Febr. angefangen das für 2 große Lampen erforderliche Öhl zu repartiren. V. Section Nro. 258 Indors. der k.k. Bezkshptm. Steyr dto. 8. Jänner Z. 199 wegen Verleihung eines personellen Gelbgießergewerbes gegen Rücklegung seines radizirten. Dem Bittsteller wird in Erledigung dieses Ansuchens ad Nro. 5178 ein personelles Gelbgießergewerbe für die Vorstadt Ensdorf hiemit verliehen. Die Ausübung dieses Gewerbes wird demselben jedoch erst nach rechtskräftiger gegenwärtiger Verleihung u. dann gestattet,
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