der Franz Payrleitner'schen Barbierbestallung um Bewilligung zur Haltung einer Offizin in dem Hause Nro 84 in Steyndorf zur Ausübung der gepachteten Barbierbestallung. Dieses Gesuch wird wegen der radizirten Eigenschaft des von Hrn. Franz Payrleitner gepachteten Gewerbes als gesetzwidrig zurückgewiesen. Hievon ist auch das Polizeyamt zum weiteren Benehmen zu verständigen. Nro. 46. Anzeige der bgl. Fleischhauer u. Fleischselcher Innung über die von Seite der den hiesigen Wochenmarkt besuchenden fremden Schweinhändler in Vollzug gesetzte Gewerbsstörung mit der Bitte, diesen Unfug durch strenge Überwachung der Wochenmartsordnung hindanzuhalten. Erhält das Polizeyamt mittelst Vorhalt den Auftrag, die sorgfältigste Überwachung zu pflegen, u. bey Betretung einer Gewerbsstörung die ungesäumte Anzeige an den Hrn. Bürgermeister zu machen. Hievon werden die Gesuchsteller zu Handen des Herrn Frz. Pepöck rathschlägig verständiget. Nro. 63. Protokoll mit Theres Stermann
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2