summe zu 1190 fl CMz. Bis zur Erfüllung des §. 4 der Lezitationsbedingniße werden dem Baumeister Benninger 600 fl CMz der städtischen Kaßa angewiesen, wovon selber so wie das Kassaamt rathschlägig zu verständigen ist. Was das angebliche Mehrausmaß betrifft, so kann die Kommune hierauf aus dem Grunde nicht eingehen, da im Protokolle Mauerarbeit sammt Materiale ohne Maßangabe und 1143 fl 33 xr CMz ausgerufen, u. um 1130 fl CMz von dem Mindestbiether erstanden wurde. Überdieß besagt die gem. Erv. 9. 7ber 857 Z. 3840 ledigung ausdrücklich, daß dem Herrn Unternehmer für sämmtl. Maurerarbeit jene Summe bewilliget werde, auf welche der Baumeister durch Übernahme des Kanalbaues auch wirklich eingegangen ist. Nro. 113. Protokoll mit Josef Gitzmayr pto Beschädigung der Feuerstiege im Ort. Wird dießfalls auf den 17 d. Mts. um 3 Uhr Nachmittags ein Augenschein abgehalten wozu die Herrn Gem. Räthe der I Sekt. Hr. Millner, von der IV. Sec.
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