heit dieser Mehrbauten in Kenntniß komme, um hiernach seine Ansicht und die Beantwortung der an ihn gestellten Fragepunkte regeln zu können. Behufs dessen würde Hrn. Gutbruner abermals eingeladen, u. am 4. Augst die Durchsicht der Kostenanschläge im Beiseyn des Hrn Gem. Rath Vögerl u. mir gepflogen, u. es ergibt sich hieraus, daß bey diesem Bau gegen den dem Hrn. Bauunternehmer mittgetheilten u. von der kk. technischen Behörde adjustirten Kostenanschlägen nachstehende Überschreitungen vor sich gingen: a An Mauerarbeit 1188 fl 35 xr gegen Antrag mit 1011 fl 10 xr b Baumaterialien 2271 fl 22 xr 1354 fl 32 xr c Steinmetzarbeiten 77 fl 24 xr 42 fl 52 xr d Zimmermansarbeiten 26 fl 40 xr 644 fl 10 xr e do. Material 697 fl 41 xr 1876 fl 21 xr f Tischlerarbeiten 446 fl —xr 208 fl 28 xr g Schlosserarbeiten 1457 fl 54 xr 487 fl 28 xr h Anstreicherarbeit 138 fl 36 xr 51 fl 24 xr i Glaserarbeit 134 fl 48 xr 138 fl 24 xr k Spenglerarbeit 107 fl — xr 1600 fl 10 xr l Kupferschmidarbeit 209 fl 51 xr m Hafnerarbeit 134 fl — xr 170 fl — xr n bey der Leichenkamer 330 fl 27 xr 747 fl 55 xr Demnach eine Überschreitung von 7220 fl 18 xr gegen den Gesamtantrag von 8332 fl 54 xr. sich herausstellt, u. werden von der im Ausführungsoperate ausgewiesenen Summe pr 15.545 fl 41 xr die angebothene Summe pr 8000 fl abgezogen, so ergiebt sich bey dem Baue des Krankenhauses u. der Leichenkammer eine Mehrzahlung von 7545 fl 41 xr Anbelangend die Beschaffenheit dieser Mehrbauten und deren Ursachen, so stellt sich bey der Durchsicht heraus, daß die meisten Gegenstände in den früheren Anschlägen nicht enthalten sind, u. daß sich an die Revision der kk. Behörden bey der Ausführung gar nicht gehalten, und vorausmaß u. Kostenanschläge wenig berücksichtigt, u. der Bau gerade nur so geführt wurde, wie derselbe gerade von dem Verhältniße u. den Umständen gebothen war. So zeigte es sich, daß Baumaterial u. Maurerarbeit darum überschritten sind, weil Mauerwerk abgetragen u. wieder aufgeführt wurde, welche in den früheren Anschlage nicht enthalten sind, welches auch bey der Steinmetzarbeit der Fall ist. Bey den Zimmermannsarbeiten ist sich ebenfalls an
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