floß als Bauverlagsgeb. der bey der Stadtkaßa angewiesen; übrigens ist das Materiale gehörig in Rechnung zu stellen. Nro. 4649. Dasselbe über der Ankauf von 6 Stück Ruderbäumen. Dem Bauamte zur Zahlung mit 1 fl 12 xr CMz u. Verbuchung des Materials. Nro. 4647. Anzeige des Bauverwalters daß zur Verschallung der Ennsbrücke 300 Stück Gemeinladen nothwendig sind. Wird der Hr. Bauverwalter mit dem Ankaufe dieser 300 weichen Gemeinladen betraut, welcher sodann hierüber s.Z. Conto vorzulegen hat. Nro. 4696. Note des kk. Gensdarmerie Posten Commando wegen Anschaffung eines großen Wasserschaffes resp. Badewanne. Ist an das Gensdarmerie Posten Coãndo mit Note zurück zu erinnern, daß die Gemeinde vermög abgeschlossenen u. von der h. Statthalterey genehmigten Vertrag von jedweder Beschaffung eines Hausgeräthes etc. enthoben ist. Nro. 4753. Schreiben des Herrn Landesger. Präsidenten Dr. Weigl die vollständige Adaptirung der Lokalitäten im Excöllestiner gebäude einstweilen in suspenso zu belassen, bis über das Schicksal der Gerichtsbehörde zu Steyr definitio entschieden ist. Dient zur Wissenschaft und ist an das h. Ministerium der Justiz ein gut motivirtes Gesuch mit dem Ersuchen zu richten, daß für die Stadt Steyr das k.k. Landesgericht nicht nur verbleibe, sondern vermög seiner Lage u. der bereits vorhandenen mit so großen Opfern adaptirten Lokalitäten, dieser Sprengel vergrössert werden wolle. Nro. 4184. Schreiben desselben um unentgeldliche Überlassung einiger Räumlichkeiten im ExcöllestinerGebäude. Ist an das h. kk. Landesger. Präsidium die Note des Inhalts zu erlassen, da sich die Stadtkommune in frühern Verhandlungen u. namentlich in jener vor 24. Febr. 850 Z. 1141 für unentgeldliche zeitweilige BenützungsÜberlassung mehrerer Lokalitäten dieses Gebäudes zu Gerichtszwecken ausgesprochen hat, die Gemeinde Repräsentanz keinen Anstand
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