Ausübung sohin das Befugniß der Frimschloßerey für die Vorstadt Ensdorf hiemit verliehen. Der Hr. Bittsteller wird angewiesen, nach rechtskräftiger gegenwärtiger Verleihung seine Erwerbsteuer Erklärung abzugeben, und sich der Innung einverleiben zu lassen. Nro. 4493 Protokoll mit den hiesigen Frieseuren u. den H. Viertelmeistern der Stadt über das Gewerbsgesuch des Eduard Sixmayr. Hr. Bittsteller wird mit diesem Ansuchen wegen gänzlichen Mangel des Bedarfes abgewiesen. Im Beschwerungsfalle steht gegen diese Entscheidung der Rekurs an die h. Statthalterey in gesetzl. Frist offen. Nro. 4416 Indossat der k.k. Bezkshptm. Steyr um Äußerung über den Rekurs des Michael Wagner wegen verweigerter Ausübung der freyen Beschäftigg. des Fleischselchens u. Wurstmachens. Ist unter Anschluß der Vorakten an die k.k. Bezirkshptm. der Bericht zu erstatten, und um Abweisung des Rekurrenten die Bitte zu stellen. II. Section Nro. 4517 Protokoll über die aufgenommenen Gesuche um Verleihung der erledigten Lazarethhaußpfründe. Werden die Herren Gem. Räthe der II. u. VI. Section, dann sämmtl. Hrn. Armenväter eingeladen, am 10. d.Mts. um 4 Uhr Nachmittags zur Prüfung der Zeugniße u. zur Beschlußfaßung der Verleihung der erledigten Pfründe zu erscheinen. Nro. 4342 Protokoll mit Jakob Spitaler um Anweisung eines Versorgungsbetrages für die Magdalena Kiernböck. Gegen Einziehung des Armenbeitrages von tägl. 3 xr W.W. wird der Magdalena Kirnböck aus der Armen Inst. Kaßa vom 1. 9ber d.J. täglich 10 xr C.M. als zur Verpflegung derselben bewilligt, welcher Betrag zu Handen des Obmanns Spitaler zu obigem Zwecke gestellt wird. Hievon ist der Obmann Spitaler noe. der Magd. Kirnböck, H. Insp. Vögerl u. die Arm. Inst. Rechnungsführung rathschlägig zu verständigen. Wegen s. Z. Überlassung einer Pfründe wird H. Refer. der VI. Sect. um Bedachtnahme ersucht. ad Nro. 4345 & 4522 2 Anzeigen der M. V. Fonds Rchgsführung, daß durch den Tod der Rosalia Fischlmayr und der Katharina Helmbaur 2 Bürgerpfründen a 10 xr C.M. erledigt sind. Sind nach gemeinderäthl. Beschluß vom 11. März d.J. Z. 1176 diese Pfründen in gehöriger Form
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