Nro. 3788 Gesuch des Johan Derflinger led. Maurergesellen um Ertheilung des pol. Ehekonsenses zur Verehelichung mit der großjähr. Kath. Ratzinger. Ist der Ehekonsens dem Joh. Derflinger gegen dem auszufertigen, daß selber 100 fl C.M. beym hiesigen Gemeinderath gegen Revers deponire, wovon das Polizeyamt auf Rubrik zu verständigen. Nro. 4002 Gesuch des Ignaz Angermayr um Ertheilung des heimathlichen Ehekonsenses. Da die Vermögensverhältniße der Brautleute dem hiesigen Gemeinderathe gänzlich unbekannt sind, kann diesem Gesuche keine Folge gegeben werden. Hievon ist H. Bittsteller unter Rückschluß der Beilagen rathschlägig zu verständigen. Nro. 4186 Gesuch der Messerergesellen um Bestättigung der von ihnen getroffenen Wahl des Ignatz Rath zu ihren Fürgesellen. Dem H. Rechnungsrevidenten Schiefermayr als deren bestellten Koär. zur Äußerung binnen 3 Tagen, so wie zur Einvernehmung der H. Beisitzmeister Franz de P. Mann u. Molterer. Nro. 3861 Roman v. Jäger als Mitglied des Gemeinderathes legt seine Ehrenstelle als Rathsglied wegen seiner Schwerhörigkeit zurück, und bittet um seine Enthebung. Da die Schwerhörigkeit des H. Bittstellers durch kein ärztl. Zeugniß nachgewiesen ist, kann diesem Gesuche keinen Folge gegeben werden. H. Bittsteller wird vielmehr aufgefordert nach abgelaufener Urlaubsfrist um so mehr bey den Gemeinderaths Sitzungen zu erscheinen, und an deren Berathungen Theil zu nehmen, widrigens sich derselbe die unangenehmen Folgen des § 20 der GeschäftsOrdnung vom 18. März 1851, so wie des § 41 des GemeindeGesetzes der Stadt Steyr selbst zuzuschreiben haben würde. Nro. 4279 Note der k.k. Bezirkshauptm. Steyr vom 23. Sept. 1851 Z. 11384 wornach in Folge Statthalterey Erlaß der Fleischsatz noch ferner in Aufrecht erhalten bleibt. Sind die hiesigen Fleischhauer von dieser Entscheidung zu Handen ihres H. Vorstandes mittelst Dekret zu verständigen.
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