Ratsprotokolle 1851

Es ist sonach rücksichtlich der hiemit beschloßenen Regulirung der städtischen Einnahmsquellen die geeignete Kundmachung mit dem Beisatze zu erlassen, daß selbe mit 1. November 1851 in Wirksamkeit tretten, und in selber bezüglich dem Markplatz und Standelgefälle besonders hervorzuheben, daß diese Gebühr als Marktaufsichts- und Feilhaltungstaxe abgenommen wird, und die unter dem Titel als bestellt in die Häuser herum getragen werdenden Feilschaften hievon nicht ausgenommen sind, wovon auch die betreffenden Ämter dekretaliter zu verständigen. Übrigens ist das sub Nro. 3325 vorliegende Präliminar nach diesen neueren Bestimmungen durch den H. Rechnungsrevidenten Schiefermayr zu rektifiziren, deren Reinschrift sodann durch die Kanzley zu veranlassen, und sodann mit dem sub Nro. 3325 erlaßenen Auftrage dem Kaßaamte zuzustellen. Gaffl Edelbaur Wittigschlager Amtman Schriftführer

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