Ratsprotokolle 1851

nach der ad No. 3327 aufgetragenen u. vorgenommenen Rectifizirung in seinen einzelnen Ansätzen genehmigt, ist deren Reinschrift zu veranlassen, u. nachdem sich hieraus ein Abgang von 4226 fl C.M. herausstellt, welcher jedoch theilweise durch die zu regulirenden städtischen Einnahmsquellen gedeckt wird, so ist auf den Abgang ein Betrag von 2000 fl C.M. auf die Grund, Hausklassen, Erwerb- u. Einkommensteuer derart zu repartiren, daß hiebey jeder Kreuzerbruchtheil vermieden wird sondern dieselben voll zu machen sind. Diese Repartition ist gleichzeitig mit jener der Ortskonkurrenz anzulegen u. einzuheben, wovon H. Kaßier zu verständigen. Nro. 3327 R.R. Schiefermayr überreicht den Ausweis in Betreff der Regelung der städtischen Einnahmsquellen. Herr Referent erstattet hierüber umständlichen Vortrag und es wurde hierauf einstimmig beschloßen: ad. I. Rücksichtlich der unveränderlichen Forderungen „akkordirte Gaben, und Grunddienste“ hat es sein Verbleiben, nachdem selbe keiner Veränderung unterliegen. Die Landsteuer betreffend welche bisher von den bürg. Realitäten Besitzern in verschiedenen oft ganz unverhältnißmäßigen Auftheilungen in W.W. jährlich einbezalt wurde, so wird diese Giebigkeit dadurch geregelt, daß die auf den in hiesigen Gemeindebezirke befindlichen Häusern haftenden Grund und Häusersteuer im gegenwärtigen Betrage pr. 9022 fl auf den Steuergulden 6 xr C.M. umgelegt werden. Diese Giebigkeit ist in den Steuerbüchern unter den Nahmen „Städtischer Beitrag“ vorzutragen, die Landsteuer hingegen wird gänzlich aufgelassen. Hinsichtlich dem Sechspfenniggefäll im Betrage pr. 472 fl C.M. welches in einem Pauschalbetrage pr. 1180 fl besteht, u. seit dem Jahre 1811 auf ersteren Betrag reduzirt wurde, ist sich wegen Zubringung auf den ursprünglichen Betrag in C.M. an das h. Ministerium für Landeskultur und Bergwesen zu verwenden. ad II. „Veränderliche Einnahmen“, worunter die Inleutsteuer aufscheint, welche ebenfalls aufgehoben und dagegen

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