die kais. Verordnung vom 11. May d.J. § 12 erinnert, sich in seinem an die Gemeinde gerichteten Eingaben einer höflicheren Schreibart zu befleißen. Wovon derselbe unter Anschluß des obigen Zeugnißes über Rubrik zu verständigen. Nro. 3818 Kreisamts Signatur vom 28.8. 1851 Z. 10055 die Einführung der Hundesteuer betreffend. Sind die Marken anfertigen zu lassen, die vom H. Distr. Coär. Willner entworfene Kundmachung in 200 Exemplarien in Druck zu legen, zu publiziren, affigiren, u. den Viertelmeistern mitzutheilen. Der Hr. Armenkaßier, so wie das Polizeyamt sind unter Anschluß einer solchen Kundmachung dekretaliter zu verständigen. Die von der k.k. Bezkshptschft. anher übermittelte Kundmachung der Stadtgemeinde Vorstehung Enns, Einführung der Hundesteuer betreffend, ist mittelst Note zu retourniren. II. Section Nro. 3986 Protokoll über die Prüfung der Einkommensteuerfassion pro 1850 u. 1851 von der Stadtpfarr-, Vorstadtpfarr-, Exdominikanerkirche u. St. Anna Kapelle. Nachdem die vorgelegten Einkommensteuerfassionen von den innerwähnten Kirchen pro 1850 u. 1851 von den betreffenden Vorständen bereits gefertiget sind, sind dieselben der k.k. Bezirkshptmschaft mit Bericht vorzulegen. Nro. 3962 R.R. Schiefermayr überreicht den Arzneykonto über die aus der Göppl'schen Apothecke an die hiesigen Bezirksarmen im III. Mil. Quart. 1851 verabreichten Medikamente. Dem Herrn Kaßier zur Zahlung mit 35 fl 52 1/4 xr C.M. aus der Pfarrkonkurrenzkaßa an die Frau Apotheckers Witwe Göppl. III. Section Nro. 4000 Gesuch des Josef Peterberger um eine Bestättigung wegen der Mauthgebühr von durchpassirenden Holzfuhren. Nachdem nach dem Mauthtariff dto. 9. Okt. 1756 Satz II. alle jene Gegenstände welche hier durchgeführt, dahero nicht zum Verkaufe hieher gebracht
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