Ratsprotokolle 1851

Gemeinderathes gegen Ihre vorhabende Verehelichung keine Einsprache erhoben wird, Sie sich jedoch um Ertheilung des Ehekonsenses an ihre Heimatgemeinde zu wenden u. bey der Trauungspfarre damit auszuweisen haben. Sie haben sich daher, da sie das Heimathsrecht hier nicht besitzen, nach der gemeinderäthl. Kundmachung v. 19. July. 849. Z. 1043 mit den vorgeschriebenen Heimathschein zu versehen, u. denselben binnen 14 Tagen auf dem Polizeyamte zu deponiren, wo von das Letztere gleichzeitig auf Rubrick verständiget wird. Nro. 247. Relation des Conscr. Amtes über die Zuständigkeit des led. Zeugschmidgesellen Mathäus Putz. Ist die Eingabe ad Nro. 3933 dahin zu bescheiden: Da Sie Hr. Math. Putz mit Ausnahme des Verdienstzeugnisses die gesetzlich vorgeschriebenen Behelfe, als ein Zeugniß über Moralität, Gesundheit u. Erwerbsfähigkeit zur Begründung ihres Verehelichungsgesuches nicht beygebracht, auch ein zum Unterhalte einer Familie zureichendes Einkommen oder erspartes Vermögen beruhigend nachgewiesen haben, der Gemeinderath über die Zuläßigkeit der inwohnungsweisen Verehelichungen mit einer ausführlichen u. wohlbegründeten Darstellung der die höhere Ermächtigung u. Genehmigung nachgesucht hat, so kann gegenwärtig in Ertheilung des Ehekonsenses nicht eingegangen werden. Hievon werden Sie unter Rückschluß der Beilagen nebst Heimathsschein, u. das Conscr. Amt auf Rubrick verständigt. Nro. 248. Das Conscr. Amt überreicht den für den led. Zeugschg. Math. Putz ausgefertigten Heimathschein zur Einsendung nach Wilhelmsburg. Der Erledigung ad Nro. 3933. beyzuschließen. Nro. 67. Gesuch des Franz X. Stefin Zimmermann um Ertheilung des pol. Ehekonsenses zur Verehelichung mit Barb. Grabner. Da der Bittstellen auf den präcären Verdienst eines Taglohnes von 36 xr CMz beschränkt ist, ein weiteres zum Unterhalt einer Familie zureichendes Einkommen oder bereits erspartes Vermögen nicht nach gewiesen hat, u. der Gemeinderath mit einer ausführlichen u. wohlbegründeten Darstellung die höhere Ermächtigung u. Genehmigung

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