heute Abends 8 Uhr subscribirt wird, außer den stipulirten Cours von 95 % noch 2 % zugesichert werden, folglich der Cours von 93 % erzielt werden könne, u. die Gemeinde als Subscribent mit ihrem Schärflein erscheint; da alle Städte sich dieses Anlehens in ihrem patriotischen Sinne theilhaftig machten. Wenn es genehm ist, die Subscription von 1000 fl für die Gemeinde Steyr zu obigen Zwecken verwendend einzuleiten, so bitte ich mich dießfalls zu ermächtigen, u. den hiezu nöthigen Betrag durch die betreffenden Organe zumitteln zu lassen. Wird dieser Antrag einstimmig angenommen, und Hr. Bürgermeister wegen Veranlassung der Subscription ersucht. II. Section Nro. 3885 Indors. der k.k. Bezirkshptm. Steyr, womit die Genehmigung der Ausgabe für Abbrechung des Anbaues bey der Pfarrkirche alhier im Betrage pr. 177 fl 23 xr C.M. von Seite h. Statthalterey mitgetheilt wird. Der Stadtpfarrkirchamtsrechnungsführung mit dem Auftrage in Abschrift, daß dieselbe von der für das Jahr 1849 in der Stdtpf. KirchenRechnungs Erledigung in Suspensa belassene Bausumme pr. 179 fl 53 xr C.M. den zur Abschreibung genehmigten Betrag pr. 177 fl 23 xr außer Vormerkung bringe, die Mehrauslage pr. 2 fl 30 xr C.M. aber von den Baumeister Joh. Benninger zurückzuerheben, u. in Rechnung zu stellen habe. Übrigens sind die abverlangten Beilagen der k.k. Prov. Staatsbuchhaltung seiner Zeit einzusenden. Nro. 3920 Anzeige der Armen Inst. Rechgsführung in Betreff der erfolgten Rückzahlung des von Elisabeth Ridler schuldigen Kapitals pr. 400 fl C.M. Wird zur Wissenschaft genommen und der Armen Instituts Rechgsführung die Ausstellung der Quittung, der Depositen Coon. die Erfolglassung des nunmehr ungültigen Schuldschein an die Fr. Elis. Ridler aufgetragen. Übrigens ist wegen baldiger fruchtbringender Anlegg. dieses rückgezahlten Kapitals Sorge zu tragen. Rücksichtl. der baldigen fruchtbringenden Anlegung dieses rückbezalten Kapitals ist durch den Antrag des H. Bürgermeisters entsprochen. IV. Section Nro. 3876 Relation ad No. 3804 des Distr. Akt. Willner über die coonelle Untersuchung der Gebrechen an der öffentl. Stiege bey der Brunhütte u. an der Stße. im Aichet. Wird dem Bauamte die Her-
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