Ratsprotokolle 1851

nach § 5 des Testamentes der Theresia Petschka v. 20. Febr. 1846 bestimmt ist, daß für den Fall, als diese Sparrkasse nicht in 5 Jahren vom Todestage der Erblaßerin an, d.i. vom 30. May 1846 gerechnet in Wirksamkeit tretten sollte, dieser Betrag dem Taubstummen Institut in Linz gebühren soll, diese 25 fl C.M. aber bey der k.k. Staatsschulden Tilgungsfonds Hauptkaße in Wien anliegend sind, so wird der Depositen Coon. unter Rückschluß der diesem Ausweise allegirten dahin gehörigen Beilagen mit Ratschlag aufgetragen, die Empfangsbestättigung der k.k. Staatsschuld Tggs. Fonds Hauptkaßa in Wien dto. 16. Septbr. 1848 Nro. 516 an den H. Sekr. Neumayr zu erfolgen, welcher dieselbe gegen der Erhebung dieses Betrages sammt Inteen. dahin zu erlassenden Note anzuschließen, u. nach Einlangung wieder zu depositiren hat. In Betreff des sub Post No. 5 aufgeführten Michael Weidinger'schen Assekurranz Betrages pr. 148 fl 14 3/4 C.M. ist an H. Franz Wimmer als dessen Hausnachfolger das Dekret dahin zu erlassen, daß er seinen Anspruch auf dieses Depositum binnen 3 Monaten nachzuweisen habe, widrigens man ihn als einverstanden betrachten würde, daß dieses Depositum verzinslich angelegt, u. das Intee. für den hiesigen Armenfond verwendet werde. In diesem Sinne sind auch die unbekannten Eigenthümer der im vorliegenden Ausweise Post No. 1, 2, 4, 9 u. 10 erscheinenden Depositen mit Edikt welches hier zu affigiren u. 3 mal der Linzerzeitung von Amtswegen einzuschalten ist, aufzufordern. Gaffl A. Vögerl Wittigschlager Amtman Schriftführer

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