Ratsprotokolle 1851

Aussicht gestellt, daß bey nächst eintrettender Veränderung in Rücksicht seiner ausgewiesenen Fähigkeiten auf sein Ansuchen Bedacht genommen wird, wovon derselbe unter Rückschluß seiner Zeugniße verständiget wird. Nro. 3308. Gesuch des Stadtpfarrthurmwächter Alois Kaltenriener um Erhöhung seiner bisher bezogenen Löhnung von 12 xr CMz. Da die Regulirung der Gehalte der Thurm- u. Platzwächter ohnehin beantragt, so wird denselben einstweilen die bis nun genossene erhöhte Löhnung von täglichen 12 xr CMz auf ein weiteres Jahr zugestanden, wovon derselbe rathschlägig zu verständigen. Nro. 3014. Gesuch des Joh. Millner als Jocher'scher Conc. M. Verwalter, den mit Bescheid vom 7. Juny gemachten Zahlungsantrag hinsichtlich der Entrichtung der Pauschalsumme pr 600 fl CMz für das auf dem Kohlanger erbaute Gartenhaus s. Planke u. Bäume dahin abzuändern, daß die gesammte Ablösungssumme am 5. Novbr. berichtigt werde. Da nicht in Abrede zu stellen ist, daß die städtischen Einnahmsquellen zu den erforderlichen Aufwande in den nicht günstigsten Verhältnißen stehen, die currenten Auslagen aber von allen gedeckt seyn müssen, so sind nach Maßgabe der voraussichtlichen Einnahmen die Zahlungstermine auf zwey Raten zu erstrecken, u. zwar bis 5 Nov. d.J. u. 5 May v.J. in welchen Terminen es der Stadtgemeinde möglich ist, ihren eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, es wird daher der Jocher'schen Conc. Maßa Repräsentanz mittelst Rathschlag bedeutet, daß es der Gemeinde platterdings unmöglich sey eine andere Proposition zu machen, selbe jedoch, um diesen Gegenstand seinem Ende zuzuführen, sich herbeylassen wolle, die Verzugszinsen für die zweyte Ratenzahlung pr 5. May 852 mit 5 % zu vergüten. Nro. 3327. R.Rev. Schiefermayr überreicht den Ausweis über die städt. Einnahmsquellen behufs der weiteren Regulierung derselben. Tritt zur Berathung dieses Gegenstandes ein Comité bestehend aus der III. Sect. dem Duscher, Lechner, Millner, Nutzinger u. Wittigschlager H. G.R. Vacano am 9. d.Mts. um 3 Uhr Nachmittags zusammen welches dieses Elaborat s.Z. dem GemeindeRathe zur Prüfung vorzulegen hat.

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