Ratsprotokolle 1851

V. Section. Nro. 3089. Protokoll mit den Vorstehern des Fleischerhandwerkes u. den Viertelmeistern über das Gesuch des Mich. Wagner um ein Befugniß zum Betriebe des Fleischselchens und Würstmachens. Hr. Bittsteller wird mit diesem Gesuche wegen Mangel des Ortsbedarfes, der unterlassenen Nachweisung der zum Betriebe dieser Beschäftigung erforderlichen Geschicklichkeit, u. der nöthigen feuersicheren Lokalitäten abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann der Rekurs an die h. kk. Statthalterey ergriffen werden, welcher binnen 4 Wochen anzumelden, u. binnen weiteren 14 Tagen einzubringen ist. Nro. 3028. Johan Reder bgl. Weiswarenhändler weiset sich ad Nro. 2761 über den Besitz eines Landesfabriksbefugnißes zur Flachsu. Hanfverfeinerung des Joh. Eder aus, mit der Bitte um Bewilligung zur Eröffnung einer Niederlage von diesen Erzeugnißen. In Folge dieser Nachweisung unterliegt die Eröffnung einer Niederlage zum Verschleiße der Erzeugniße der kk. pr. Flachs- u. Hanf- Verfeinerungsfabrik des Joh. Eder zu Siegersdorf in Oesterr. unter der Enns in der Stadt Steyr keinem Anstande. Wegen der Erwerbsteuer ist diese Eröffnung dem betreffenden Steueramte für Siegersdorf anzuzeigen. Nro. 3076. Erlaß der kk. Bez. Hptm. Steyr mit dem Gesuche des Georg Huber um Verleihung eines Poliererbefugnißes. Da Hr. Bittsteller den Besitz des zum selbstständigen Betriebe dieser Beschäftigung unumgänglich nothwendigen Vermögens u. die zum Betriebe als Kunstpolierer erforderliche Geschicklichkeit nicht nachgewiesen haben, die Vermehrung dieser Beschäftigungen den Unterhalt des Befugten nicht mehr zu verschaffen geeignet ist, da die bestehenden Befugniße nicht mehr hinlängliche Beschäftigung haben, so wird dieses Gesuch zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die h. kk. Statthalterey offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden, u. binnen weiteren 14 Tagen einzubringen ist. VI. Section. Nro. 3007. Note der kk. Bezkshptm. Steyr mit Plan u. Kostenanschlag daß in Folge Statthalterey Erlaß der beantragte Bau eines neuen Meßner u. Speisgeherhauses zu unterbleiben

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2