fährlich ist, u. gegen die polizeyl. Sicherheits Maßregeln verstößt so ist den betreffenden Brunvorstehern zu bedeuten, daß für die Arbeitsleute der Brungräber bey eigener Verantwortung zu überwachen haben damit in Zukunft nicht ähnliche Fälle möglich werden. Der Brungraber Franz Pichler ist vom Polizeyamte vorzurufen, denselben das Strafbare seiner Nachläßigkeit bey seiner Arbeiten vorzuhalten u. ihm zu bedeuten, daß jedesmal nach seiner verrichteten Arbeit sogleich die Grube mit Erde, welche fest zu stampfen ist, bis zur Eben des Steinpflasters ausgeführt werden muß, daß die aufgegrabenen Pflastersteine sogleich aus dem Wege nach der paßendsten Häuserseite wegzuschaffen sind, u. daß er bey nicht genauer Erfüllung dessen zur Straffe gezogen u. von seinem Posten entfernt werden würde. Nro. 3175. Gesuch des Franz Payrl beurlaubten Korporalen um die Bewilligung zur Verehelichung mit der Franziska Molterer nach 2. Art. Ist dem Hrn. Bittsteller der Ehekonsens zur Verehelichung mit Franziska Molterer auszufertigen, und seine Bitte zufolge sein Gesuch gutächtlich an ein löbl. kk. Regm. Coãndo einzubegleiten. Übrigens hat H. Payrl sogleich den Betrag zu 100 fl CMz beym hiesigen Kaßaamte zu Gunsten des Armenfondes mittelst einem Sparkassabüchel zu deponiren, und den vorgeschriebenen Revers vorzulegen. Nro. 3024. Gesuch des Lehrgehilfen Franz Wiesner um Erlaßung der Beibringung eines Zeugnißes über die Befähigung zum SchwimmUnterrichte. Ist Herr Franz Wiesner zu bedeuten, daß für heuer bey der vorgerückten Jahreszeit u. der beständig ungünstigen Witterung die Schwimmanstalt nicht mehr zu eröffnen seyn dürfte, u. daß der Hr. Bittsteller für das künftige sich alles nöthige besorgen wolle. Nro. 3104. Gesuch des Stefan Schmidinger um Ausstellung des Ehekonsenses zur Verehelichung mit Rosalia Höck. Hr. Stefan Schmidinger mittelst Rathschlag zu verständigen, sich über den richtigen Besitz der angeführten Summe von 1500 fl CMz auszuweisen.
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