verständigen, die übrigen Bittsteller sind unter Zurückgabe ihrer Zeugniße dahin zu verständigen, daß ihr Ansuchen gegenwärtig nicht berücksichtiget werden konnte, daß es ihnen aber freystehe bey der nächst erledigten Pfründe wieder einzukommen. Die Armen Instituts Rechnungsführung ist wegen Einziehung der Armenportionen von jenen Partheyen, welchen Pfründen verliehen wurden zu verständigen. Nro. 2844. Protokoll mit Theres Schüttengruben um Verleihung einer Pfründe. Der Bittstellerin zu verständigen, daß, da dießmahl keine Bürgerpfründe in Erledigung war, ihr Ansuchen nicht berücksichtigt werden konnte. Nro. 2836. Kostenanschlag des Mahler Anton Schmid, über das Anstreichen des Thurmes und Bruderhause. Dieser Kostenanschlag ist Herrn Anton Schmid mit dem zurück zu stellen, den Kostenanschlag mit der früher angeführten Vergoldung des Thurmkreutzes und der Dachspitzen unter Angabe des Flächenmaßes zu ergänzen. Gaffl Millner Edelbauer Amtman Schriftführer
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