ten Bäume vermög ihrem Grundbesitzrechte nach dem Aufträge des Gemeinderathes nicht beseitigen werden, u. mit Gewißheit zu erwarten steht, daß hierüber ein für die Gemeinde höchst unliebsamer Rechtsstreit entsteht den ich aus verschiedenen Rücksichten gerne vermeiden wünschte, stelle ich zu einer gütlichen Ausgleichung den Antrag: Im Wege der coõnellen Erhebung festzustellen, ob nicht am Wieserfeldplatze in dem breiteren Theile eine dritte Baumreihe unter den protokollarischen Einverständniß der bezüglichen Hausbesitzer in der Art anzubrinigen, daß die Simetrie in der ganzen Bepflanzung ungestört, in das Kreisamtsprotokoll nur in dieser Hinsicht modifizirt bleibt, mit welchem Antrage die Hrn. Gemeinderäthe Duscher, Schwingenschuß u. Krenklmüller einverstanden sind. Herr Gemeinderath Vacano glaubt jedoch die bezüglichen Hausbesitzer folgender Weise zu bescheiden; denselben in Erledigung des von der Gemeinde-Vorstehung der Stadt Steyr aufgenommenen Commissions Protokoll vom 11. Juny 851 zu bedeuten, daß die auf dem Wieserfeldplatze von ihnen außerhalb der in dem Kreisamtsprotokolle vom 17. Juni 847 zugelassenen 4 Baumreihen gesetzten Obstbäume um so gewißer bis 20. Novber l.J. wieder entfernt werden, als dieselben bei Nichtzuhaltung dieses Termines nach der kaiserl. Verordnung vom 11. Mai 851 auf ihre Gefahr u. Kosten hinweggeschafft werden würden, u. daß sie gegen diese aus öffentlichen Rucksichten auf Grundlage des wegen Regulirung des Wieserfelder Vorstadtplatzes erflossenen Hofkanzleydekretes vom 30. April 848 Z. 13351 getroffene Verfügung der gesetzliche Berufungsweg offen steht. Dieser Meinung schließen sich die Herren Gemeinderäthe Eysn v. Koller Anton Heindl, Plersch, Vögerl, Millner, Wittigschlager u. Lechner an, daher Beschluss per majora. Sind an die Hausbesitzer
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