Ratsprotokolle 1851

Exjesuiten Gebäude. Wird den beiden Kontisten Bichler u. Stohl mittelst Rathschlag bedeutet, daß der Auszahlung ihrer Restforderung pr 220 fl für die bey der Lizitation erstandene Fußbodenlegung im Exjesuiten Gebäude kein Anstand entgegensteht, wenn sie sich über die richtige u. gut be fundene Herstellung der selben mittelst eines Zertifikats von Seite des kk. Hrn. Landesgerichtspräsidenten Dr. Weigl ausweisen. VI. Section. Nro. 2548. Gesuch der M. V. F. Rechnungsführung um nachträgl. Erwirkung der h. Statthaltereygenehmung der Ausgabspost zu 1455 fl 10 xr CMz Verpflegskosten für die kranken Bezirksarmen. Ist mit Bericht unter Anschluß einer Abschrift des buchhalterischen Anstandes u. des bezügl. Rechnungsextraktes die Bewilligung u. Auflaßung dieser Ausgabspost mit dem zu erwirken, daß dieser Betrag dem übrigen Verpflegskostenbetrag dem Armeninstitute zur Last geschrieben werde. Von dieser Verfügung ist die M. V. F. Rechnungsführung auf Rubrik zu verständigen. Nro. 2706. Note der kk. Bezkshptm. Steyr mit der Anzeige, daß die h. Statthalterey die bewerkstelligte Eindeckung des Sondersiechenhausthurms mit Weißblech im Betrage von 68 fl 30 xr CMz zur Auszahlung genehmigt hat. Zur Wissenschaft u. die M. W. Fonds Rechgsführung mit Abschrift zu verständigen. Nro. 2561. Gesuch der M. V. Fond Rechnungsfüh. um Erwirkung der Passirung der in der M. V. F. Rechnung pro 849 auf die Eindeckung des Sondersiechenhausthurmes vorkommenden Ausgabspost pr 68 fl 30 xr CMz. ad Nro. 2706. erledigt. Nro. 2549. Dasselbe hinsichtlich der Krankenhausthurmbaukosten. Ist diese nachträgliche Bewilligung mit Berufung auf den Bericht v. 30. July 850 Z. 2165 bey der h. kk. Statthalterey zu erwirken. Zu diesem Ende ist bey der kk. Bezkshptm. das Befundszertifikat mit Note nachzusuchen, abzuwarten, u. diesem Berichte anzuschließen. Die M. V. Fonds Rechnungsführung ist hievon behufs der Erläuterung rathschlägig zu verständigen. Nro. 2430. Note: der kk. Bezkshptmschft rücksichtl. der beantragten Siechenzimmer im Sondersiechenhause. Nachdem die Bewilligung der beantragten Adaptirung bereits ertheilt ist, so ist nunmehr um

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