Ratsprotokolle 1851

der Ehekonsens auszufertigen u. hievon das Conscr. Amt auf Rubrick zu verständigen. Nro. 2552. Gesuch des Mathias Feldbaur Eisenbahnkutscher in Wels und Ertheiligung der Heirathsbewilligung. Da der Gemeinde durchaus keine Gewähr für eine gesicherte Zukunft des Bittstellers gebothen, so kann dem Ersuchen um Ertheilung des Ehekonsenses nicht Folge gegeben werden. Hievon ist Bittsteller auf Rubrik zu verständigen. Nro. 2562. Constitut mit Josef Kremplhuber gew. Müllner in Ternberg über seinen hierortigen Erwerb oder sonst gesicherten Lebensunterhalt. Da der zum Aufenthalte in der Gemeinde bedingte Erwerb nicht nachgewiesen ist, so kann der angesuchte inwohnungsweise Aufenthalt nicht bewilliget werden. Hievon ist das Polizeyamt wegen Entfernung des Josef Krempelhuber samt Familie aus dem Bezirke Steyr, sowie auch Bittsteller auf Rubrik zu verständigen. Nro. 2616. Gesuch des Hrn. Gem. Rath Haller um Ertheilung eines viermonat. Urlaubs. Wird der angesuchte Urlaub dem Hrn. Bittsteller mit dem Ersuchen bewilliget, falls die Heilkraft der Bäder die gewünschte Gesundheit vor Ablauf der angesuchten Frist bezweckt, auch früher wieder den Sitzungen beyzuwohnen u. mit erneuerten Kräften in selben zu wirken. Nro. 1588. Augenscheinsprotokoll über die von H. Leopold Nußbaumer beantragte Erbauung eines gemauerten Kuhstalles in seinem Hofraume. Der löbl. kk. Bezirkshptm. Steyr zur gefäll. Prüfungsveranlassung u. Ertheilung der Baubewilligung zu übermitteln. Nro. 2440. Bericht der Hrn. Gem. Rathe Wittigschlager u. Haratzmüller dann R.R. Schiefermayr über die von Hrn. Karl Tomitz gebethene Versetzung seiner Markthütte Nro. 88 1/2. Ist das Aufstellen der Markthütte auf den vom Hrn. Karl Tommitz nachgesuchten Platz laut AugenscheinsProtokoll v. 28. May d.J. nicht thunlich, dagegen kann die Hütte auf dem freyen Platze, welcher bis zum Stadtbrunnen geht, nächst der Markthütte Nro. 97, wo ehemals die Neckheim'sche stand, aufgestellt werde, wo auch Hr. Bittsteller die von ihm beantragte Anbringung einer Bude ausführen kan. Übrigens ist rücksichtlich der Vergrößerung dieser Hütte selbe bey nächster Aufstellung wegen Bemessung der Gebühr neuerdings zu vermessen, u. in den Markthüttenplanen die

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