ausspreche. Wurde einstimmig angenommen u. dem Herr Bürgermeister von den anwesenden Herrn Gemeinderäthen der verbindlich ste Dank gezollt. II. Section. Nro. 2384. Note der kk. Bezkshptm. Steyr rücksichtlich den nachläßigen Schulbesuch von Seite mehrerer Kinder welche in der Fabrik des H. Waller beschäftiget sind u. Erlaßung der erforderlichen Weisung. Dem Hrn. Sekr. mit dem Auftrag nach Inhalt dieser Note an den Fabriksbesitzer Hrn. Waller das Dekret zu erlassen, die in seiner Fabrik arbeitenden noch schulpflichtigen Kinder zum fleißigen Besuche eifrigst aufzu muntern u. anzuhalten. Nro. 2531. R.Rev. Schiefermayr überreicht die Erledigung über die Armeninstituts Rechnung pro 850. Der Armeninstituts Rechnungsführung mit dem Auftrage zuzustellen, die angezeigten Ersätze zu leisten, u. die Guthabungen zu berichtigen. III. Section. Nro. 1258. Gesuch der Katharina Katzenbeißer Landger. Dieners Witwe um eine angemessene Provision statt der ihr zu schmall bemessenen 10 xr CMz für sie u ihre 2 unmündigen Kinder. Wird der Bittstellerin laut Beschluß des Gem. Rathes im Einverständniße mit dem Hrn Bürgermeister die höhere Provision pr 12 xr CMz statt den bis nun erhaltenen tägl. 10 xr CMz vom heutigen Tage bey der Stadtkaßa angewiesen, wovon dieselbe u. das Kaßaamt mit Rathschlag zu verständigen. V. Section. Nro. 1694 -1697. Schreiben des kk. Bezksger. Steyr v. 28. Febr. Z. 1962, 1963, 25. März. Z. 2415 u. 5. Apr. 851 Z. 3074. betreffend die Anforderung des Ersatzes der Armenportion aus dem Vermögen der verstorbenen Pfründner. Ist an das kk. Bezksger. das entworfene Schreiben zu erlassen. Nro. 2311. Bezirkshptm. Erlaß v. 9. Mai 851. Z. 5291 betreffend die Beschwerde des hiesigen Scheermessererhandwerkes gegen die Gewerbsübergriffe des Benedikt Klinz. Ist Benedikt Klinz über die neuerliche Beschwerde des Scherrmessererhandwerkes protokollarisch einzuvernehmen, von ihm der bezogener Pachtvertrag des Prüllinger'schen Scherrmesserergewerbes einzuhohlen u. demselben die Gesetzwidrigkeit der Führung des Zeichens des Hammers vorzuhalten, zugleich derselbe aufzufordern seine Zuständigkeit in die Stadtgemeinde Steyr nachzuweisen, oder den Heimathschein beizubringen. Nro. 2502. Protokoll mit dem Hrn. Viertelmeister Mich. Fischer über das
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