meinderathe finde ich dieses Gesuch um so mehr zurückzuweisen, als ein Ortsbedarf als vorhanden nicht anerkannt werden kann u. Hr. Bittsteller ohnehin früher im Besitze eines solchen Gewerbes in der günstiger gelegenen Vorstadt Wieserfeld war, jedoch sich bewogen gefunden hat, dasselbe abzutretten. Gegen diese Entscheidung kann der Rekurs an die h. kk. Statthalterey ergriffen werden, der binnen 4 Wochen anzumelden, u. binnen weiteren 14 Tagen einzubringen ist. Nro. 2361. Schreiben vom Niederöster. Gewerb Verein wegen Durchsicht des anliegenden Verzeichnißes der Handels- u. Gewerbtreibenden von Steyr u. Vornahme allfälliger Verbesserungen. Hr. Sekr. Neumayr wird angewiesen, das inliegende Verzeichniß zu berichtigen u. zu ergänzen u. bis 15. July vorzulegen. Nro. 2468. Indorsat der kk. Bezkshptm. Steyr wegen Vorlage des Gutachtens über das Gesuch des Josef Pöpperl um Verleihung eines Landesfabriks Befugnißes zur Verfertigung von Waffenklingen. Wird Hr. Bürgermeister ersucht, mit Beyziehung der betheiligten Gewerbsgenossen, zweyer Bauverständigen u. des Bittstellers zu erheben, ob Bittsteller ein solches Haus, solches Vermögen und eine solche Geschicklichkeit in der Verfertigung von Messerklingen besitze, daß die Beschäftigung einer entsprechenden Anzahl Arbeiter u. ein den Betrieb eines gewöhnlichen Gewerbes übersteigender Umsatz in Aussicht stehe. Nro. 2304. Bezirkshptm. Erlaß v. 30. Apr. 851 Z. 4937. womit das Einschreiten des chyrurgischen Gremiums zu Steyr über die Gewerbspfuscherey des Karl Becker zur eigenen Amtshandlung abgetreten wird. Diese von der löbl kk. Bezkshptm. mit Erlaß v. 30. April 851 Z. 4937 zur Amtshandlung herabgelangte Anzeige wird den Hrn. Beschwerdeführern mit Hinweisung auf die Entscheidung des Gemeinderathes v. 7 März 851 Z. 848 mit dem Bemerken zurückgestellt, daß auf den Beschluß das chyrurgischen Gremiums v. 8 Juli 845 deßhalb keine Rücksicht genommen werden könne, weil demselben die höhere Genehmigung mangelt, der Wundarzt Anton Schweikofer nach der eigenen Bemerkung des chyrurgischen Gremiums kein Mitglied desselben ist u. sich sohin diesem Beschluße nicht angeschlossen hat. Nro. 2431. Protokoll über das Gesuch des Georg Danninger wegen Erlangung einer personellen Kaffeeschankgerechtsame. Ist an die h. kk. Statthalterey
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