Ratsprotokolle 1851

im administrativen Wege entworfen. Ebenso den diesfälligen Einbegleitungsbericht an den H. Statthalter. Da jedoch nach Ansicht der Coõn das Holzbezugsrecht wenigstens theilweise im Rechtswege wird durchgesetzt werden müssen, so stellt sie die Anträge. 1. Sogleich einen Advokaten zu bezeichnen, welcher einzuladen ist, ein Rechtsgutachten in kürzester Zeit zu entwerfen. 2. Demselben zur Vermeidung einer Collision zwischen den zu betretenden administrativen und Rechtswege die beiden angeführten Entwürfe zur Äußerung mitzutheilen. Werden diese von der Coõn gestellten Anträge genehmigt u. nachdem Hrn. Dr. Pierer hier als Rechtsfreund der Stadt in dieser Angelegenheit bezeichnet wurde, ist an denselben das entworfene Schreiben zu erlassen. II. Section. Nro. 2244. Erled. des kt Bezksger. Steyr, daß die Verlaãft der Maria Jodelbaur aus Mangel eines Vermögens als abgethan erklärt würde. Der Armen Inst. Rechnungsführung mit dem Bemerken zuzustellen, daß der als Vorschuß behandelte Begräbnißkostenbetrag pr 1 fl 38 xr CMz da selbe von hier u. kein Vermögen hinterlassen hat, in Abschreibung zu bringen ist. Nro. 2265. Note der Bezkshptm. Steyr wegen unverzügl. Erfüllung der Weisung hinsichtlich dem Ansuchen der Belehnung der Messerergesellen Bruderschaft mit dem vormals lehenbaren Weiser Zehent von Seite der ersteren. Dem Hern Anton Haindl als Vorsteher der Messererhandwerks Innung gegen Empfangs schein zuzustellen, welcher sodann der kk. Bezkshptm. mit der gehörigen Äußerung vorzulegen ist. III. Section. Nro. 2254. Eingabe des H. Dr. Pierer in Linz mit den pto Passage Eröffnung abverlangten Prozeßakten nebst Quittung über 100 fl. Ist der Empfang der Akten laut Verzeichniß zu bestättigen u. sind diese Akten dem Hrn. Gemeinderath Vacano zur Durchsicht zu übergeben und die Quittung dem Kassaamt zum Rechnungsbelegen zuzustellen. Nro. 1880. Wiederhohltes Gesuch des Joh. Eysn um Rückvergütung seines zur Erhaltung der öffentl. Passage durch das fürstl. Schloß gemachten Prozeßkosten Aufwandes pr 424 fl 3 xr CMz. Dem Herrn Bittsteller werden

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