Ratsprotokolle 1851

Nro. 2230. Das Conscr. Amt überreicht den für den Chyrurgen Karl Haraus gefertigten Heimathschein zur Einsendung an die Bezkshptm. Feldbach. Ist der Heimathschein an die Bezirkshptm. Feldbach mit Note einzusenden. Nro. 2232. Note der Bezkshptm. Steyr womit dem Pol. Diener Oberhuber u. Bachinger die Ablieferungskosten für die Sträflinge Grienheyß u. Mantain mit 8 fl 8 xr angewiesen werden. Dem Polizeyamte zur Erhelungsveranlassung. Nro. 2241. Relation des Polizeyamtes, daß über das Domicil der zu Rattenkirchen in Bayern entbundenen taubstummen blödsinnigen Weibsperson hier nichts bekannt sey. Ist an die h. Statthalterey der entworfene Bericht zu erlassen. Nro. 2242. Dasselbe des Conscr. Amtes über die Zuständigkeit der Fürstl. Lambergschen Jägerswitwe Anna Sixmayr. Ist unter Com. Rückschluß an die Bezkshptm. die Note zu erlassen. Nro. 2247. Schreiben vom kk. Bezksger. Steyr um Mittheilung der Verwandtschaftsverhältniße des Schustergesellen Josef Siegel. Dem Polizeyamte zur aufklärenden Berichtserstattung unter Vorlage der Renote an das kk. Bezksger. Steyr. Nro. 2268. Relation des Conscr. Amtes über die Zuständigkeit des zu Linz wohnhaften Taglöhners u. vormaligen Bäckers Anton Pugl. Ist an Anton Pugl der entworfene Bescheid hinauszugeben. Nro. 2265. Note der Bezkshptm. Steyr wegen Aufnahme eines Constitutes mit Barbara Lichtenberger pto Abschaffung. Dem Polizeyamte zur unverweilten Darnachachtung u. Vorlage des Resultates binnen 3 Tagen. Nro. 2203. Gesuch des Josef Speidinger und Bewilligung zum Aufenthalte in hiesiger Stadtgemeinde. Hr. Bittsteller wird in Erledigung seines Einschreitens auf die Kundmachung des Gemeinderathes vom 19 July 849. Z. 1343 hingewiesen, u. unter Rückhalt des Heimathscheines das Conscr. Amt auf Rubrik verständiget. Nro. 2276. Gesuch des Gemeinderath Joh. Seidl um einen 14 tägigen Urlaub, Wird dem Herrn Bittsteller der gewunschene 14 tägige Urlaub von heute angefangen bewilliget Nro. 2292. Die in der Gem. Rathssitzung vom 16. May 851 gewählte Kommission zur Durchsetzung der städtischen Holzbezugsrechte hat eine Vorstellung an das Ministerium des Inneren auf Grundlage der aktenmäßigen Sachverhaltes behufs der Durchsetzung des Holzbezuges

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