bis zur nächsten Sitzung darstellen werde. Hierauf wurde über Antrag des Herrn Rath Vacano zur Vorberathung der Holzangelegenheiten Montag der 19. d.Mts. 3 Uhr bestimmt, wozu vorbenannte Comités Glieder einzuladen sind. Nro. 2211. Erinnerung mehrerer Herren Gemeinderäthe dem gewes. Hrn. Bürgermeister das im Gemeindehause benützte Quatier allsogleich vierteljähr. aufzukünden, oder ihm den Zins zu bestimmen. Nach erfolgter Abstimmung wurde gefaßt nachstehender einhelliger Beschluß Dem gew. Hrn. Bürgermeister Haydinger wird von heute angefangen mit Bezugnahme auf überreichtes Jubilationsgesuch der Jubilationsgehalt pr jährl. 1000 fl mit dem Bemerken angewiesen, daß von dem angesprochenen Bezug der Remuneration pr 83 fl 20 xr welche derselbe für die zeitweilige Verwaltung der Dominien genoßen hat, keine Rede seyn kan. Was die von demselben angesuchte unentgeldliche Überlassung der bisher im Gemeindehause innegehabten Wohnung anbelangt, so ist demselben zu erinnern, daß er diese Wohnung von heute an noch ein Viertel Jahr unentgeldlich zu genießen, bis dahin aber zu räumen, oder innerhalb längstens 8 Tagen seine Äußerung an den Gemeinderath hereinzugeben habe, ob er dieses Quartier noch Fernerhin gegen einen jährl. Miethzins von 150 fl u. vierteljähr. Aufkündung mit Ausnahme seines ehemaligen Bureau nebst daranstoßenden Zimmer u. Vorhäuschen behalten wolle, damit im entgegegesetzten Falle deren Vermiethung eingeleitet werden könne. Hievon ist der Hr. Bgrmstr. Haydinger unter Rückschluß der Beilagen das Kaßaamt wegen Vorscheiben des Jubilationsgehaltes mit Dekret zu verständigen. I. Section. Nro. 2140. Gesuch der Maria Antonia Seiler um Ertheilung eines Heimathscheines. Dem Conscr. Amte zur Ausstellung des Heimathscheines oder Anzeige der dagegen obwaltenden Anstände. Nro. 2141. Schreiben vom Gem. Rath Linz mit Empfangschein der Josefa Haselhofer. Aufzubewahren. Nro. 2201. Anzeige des Bauverwalters Haratzmüller, daß die Straße an der obern Stadelreihe in der Schönau ganz mit fremden Holz verengt ist. Dem Polizeyamte mit der Weisung, visum repertum an Ort u. Stelle einzunehmen, die Eigenthümer des polizeywidrig aufgehäuften Holzes auszuforschen, dieselben im Namen der bestehenden Gesetze zur schleuni-
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