Ratsprotokolle 1851

Nro. 2127 - 2131. 5 Stück Fehlerkation des Polizeyamtes wegen Bekantgabe der HeimathsGemeinde der von den Gensdarmerie aufgegriffenen Individuum. Ist an die kk. Bezkshptschaft Steyr die entworfenen Noten zu erlassen. Nro. 2146 u. 2147. Gesuch des Johan Nutzinger, u. des Aloys Stigler um Erwirkung eines Statthaltereypaßes. Sind beyde Gesuche der kk. Bezkshptm. mit Note vorzulegen. Nro. 2137. Relation des Polizeyamtes über den Leumund des Karl Antensteiner u. der Juliana Buchmayr. Ist das Kommunikat der kk. Bezkshptm. in Entsprechung des Indorsats vom 21. Febr. l.J. Z. 2054 mit instehenden Bericht zurückzuschließen. Nro. 2125 u. 2126. Relation des Polizeyamtes über den vollendeten Bau der Schmidtwerkstätte von Seite des Peter Ernst und Karl Marschhofer. Zur Nachricht u. im Bauprotokolle zu bemerken. Nro. 2132. Dasselbe, daß Johan Dorner nicht hierher sondern nach Jägerberg zuständig sey. An die Bezkshptm. die Note zu erlassen. Nro. 2124. Relation des Polizeyamtes, daß zur Verbesserung der feuergefährl. Gebrechen in der Math. Edenberger'schen Saluiterinderey nichts geschehen sey. Wird zu Folge §. 98 der Gem. Ordg. v. 11. 9ber 850 dem Hrn. M. Edenberger ein Strafbetrag von 30 fl CMz auferlegt, derselbe hievon mit Dekret unter Hinweis seiner als unwahr sich zeigenden amtlichen Versprechen hievon mit dem Beifügen verständiget, daß nach Ablauf von 14 Tagen von der Zustellung der obige Betrag verdoppelt wird. Unter Einem wird der ganze Akt unter Bezug nahm auf die hieher gelangte Zuschr. vom 2. Okt. 850 Z. 4339 dem Hrn. Bürgermeister der Landeshptstadt Linz mit dem Ersuchen eingesandt, die Zustellung u. Einhebung gegen Empfangsschein u. Hieherbeförderung vorzunehmen, im Weigerungsfalle aber den ganzen Akt dem zuständigen Bezksger. zur Einbringung zu übermitteln u. den Strafbetrag pr 5 fl 6 xr CMz einzutreiben. Hievon wird das Polizeyamt durch Rathschlag zum weiteren Benehmen verständiget. Nro. 2138. Gesuch des Peter Blumauer um Ertheilung des politischen Ehekonsenses zur Verehelichung mit Josefa Fuchsloch. Ist zu Folge §. 103 der a.h. Gem.

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