Ratsprotokolle 1851

zu machen, u. Exemplare des selben zu Handen des Herrn Bürgermeisters, der Gemeinderathe u. aller bey Ausbruch eines Feuers mitwirkenden Herrn zugestellt werden. Nro. 2032. Erinnerung des hochw. Hrn. Canonicus Plersch, daß die gesetzliche Sperrstunde in Gasthäusern nicht innegehalten wird. Indem der Gem. Rath unliebsam Kenntniß nimmt, daß die im Febr 851 sämtl. Gast- u. Kaffeehausinhabern hinausgegebene Instruktion von den VollzugsOrganen nicht strikte gehand habt wird, erhält das Polizeyamt mit Hinweis auf die bestehenden Gesetze den Auftrag bey der aufhabenden Dienstespflicht gegen die Zuwiderhandelnden einzuschreiten u. die Übertretungen dem Gemeinderathe anzuzeigen. Nro. 1919. Note des kk. Bezksgerichtes Steyr wegen Antragstellung gegen Josef Stiefvater in Betreff der ihm zur Last gelegten feuergefährl. Bauführung. Ist an das kk. Bezksger. die entworfene Note zu erlassen. II. Section. Nro. 1900. Note der Bezkshptm. Steyr laut welcher dem Apoth. Hrn. Göppl für gelieferte Arzneyen an Arme im 1. Mth. 851 der Betrag von 51 fl 42 3/4 CMz angewiesen wird. Dem Hrn. Kaiser Göschl zur Amtshandlung und sothanige Auszahlung des Betrages pr 51 fl 24 3/4 xr CMz an den Hrn. Apothecker Göppl gegen gehörige Empfangsbestättigung. Nro. 1954 Sekr. Neumayr überreicht den ihm von dem hies. bgl. Bäckenmeister Hrn. Maurhart für das Armeninstitut eingehändigten Betrag pr 2 fl CMz. Ist dieser Strafbetrag pr 2 fl CMz der Armeninstituts Rechnungsführung zur Empfangnahme u. Verrechnung zuzustellen. III. Section. Nro. 1955. Kundmachung in Betreff der Einbringung der Einkommensteuerbekentniße u. Anzeigen über stehende Jahresgebühren für das Verwaltungsjahr 851. Zu affigiren u. zu verlautbaren. Nro. 1948. Sekr. Neumayr überreicht das Punzirungs Journal vom II. M. Qth. 851 sammt Geldbetrag pr 16 fl 20 2/4 xr CMz. Ist dieses Journal sammt Beilagen u. der Quittung über die Remuneration unter Anschluß des Zertifikates, daß keine Goldwaaren zur Punzirung gebracht worden seyen, dem kk. Landesmünzu Probieramt Linz mit Note einzusenden. Nro. 1956 & 1957. 2 Stück Kundmachungen der Bezkshptm. wegen Einleitung einer Sammlung für den durch

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