der Frau Barb. Holderer mittelst Intimationsdekret unter Rückschluß der nöthigen Beilagen gegen Empfangsschein zur Darnachachtung hinaus zugeben u. das Conscr. Amt durch Vorhalt zu verständigen. Nro. 1996. Protokoll mit Paul Haider verehel. Maurergesellen über die Anstände wegen Beybringung eines Heimathsscheines. Da Sie laut des hieramts verwahrten, vom Pfarramt zu Gleink am 17. Septbr. 841 ausgestellten u. vom dortigen Distr. Coãte bestättigte Moralitätszeugniße ununterbrochen durch 16 Jahre bis zum obgenannten Zeitpunkt in der Pfarrgemeinde Gleink gewohnt, also in der Stadt Steyr das Decenium bis zur Bildung der Ortsgemeinde nicht erreicht haben, auch in den hiesigen Gemeindeverband niemals aufgenommen worden sind, sondern Ihnen vielmehr auf Ihr Gesuch de praes. 23 Sept. 841. Z. 6520 mit Erlaß v. 25 Septbr. blos ein zeitlicher Aufenthalt hier bewilliget wurde und die Ertheilung eines Aufenthaltscheines an ihren Sohn Martin Haider am 10. Jänner 846 bloß deßhalb erfolgte, weil derselbe vom Conscr. Revisor hier in das Klassenverzeichniß aufgenommen worden war, so sind Sie mit Ihrer Familie nach Vorschrift des h. Statthalterey-Erlaßes v. 17. Oktob. 850 Z. 24381 nicht hieher, sondern nach Gleink zuständig, u. haben zum ferneren hierortigen inwohnungsweisen Aufenthalte den vorschriftsmäßigen Heimathschein von Ihrer Zuständigkeits Gemeinde beyzubringen, widrigens Ihre Abschaffung von hier erfolgen müßte. Nro. 2044 Erinnerung des Hrn Gem. Rth Haller wegen definitiver Bestellung der Feuerdirektoren u. Feuerkommissäre. Nach dem Beschluße des Gem. Rathes werden gemäß der Feuerlöscherdung vom Jahre 850 §. 38 zu Feuerdirektoren definitio bestellt die Herren Anton Heindl u. Leopold Trautmann, zu Folge §. 39 für das Hauptgeschäft I. die Herr Johan Nutzinger u. Anton Sonnleitner, für das Hauptgeschäft II. die Hrn. And. Woisetschläger u. Josef Krenklmüller. Es sind hiernach die entsprechenden Dekrete an die Genannten auszufertigen, u. das Polizeyamt erhält auf Rubrik den Auftrag, diese Verfügung des gem. Rathes im Tableau des Feuerlöschpersonals ersichtlich
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