Ratsprotokolle 1851

das Tax u. Conscr. Amt auf Rubrik verständiget. Die Beilagen werden zurück geschlossen. Nro. 1935. Schreiben vom kk. Landesgerichte Steyr, daß es von der Invigilirung wegen des im Zaimmayrgute zu Thanstetten verübten Diebstahls sein Abkommen habe. Dem Polizeyamte zum Wissen und Benehmen. Nro. 1336. Note der kk. Bezkshptm. Steyr womit dem Josef Schwab für Ablieferung des Sträflings Josef Höllhuber 4 fl 10 xr CMz aus der Landeskonkurrenz angewiesen werden. Dem Conscr. Amte zur Erhebungs Veranlassung. Nro. 1921. Schreiben von der kk Bezkshptm. Landeck wegen Eintragung einer 1 jährl. Wanderbewilligung für den Mahler Josef Wille. Dem Conscr. Amte zum inan gedeuteten Vollzug. Nro. 1915. Erlaß der h. Statthalterey wegen Ausforschung der Heimathsverhältniße eines von der Gensd’armern aufgegriffenen Mädchens. Dem Polizeyamte mit der Weisung, geeignete Nachforschung zu pflegen, u. das Resultat mit Bericht vorzulegen. Nro. 1266. Anzeige des Bauverwalters Haratzmüller bezüglich des Garten im ExzöllestinerGebäude u. Benützung durch den Kerkermeister. Zur Wissenschaft. Nro. 1881. Relation des zur Regulirung des Rindfleischsatzes u. Verschleißes berufenen Comité über das Resultat der dießfälligen Berathung. Nach dem Beschluße des Gem. Rathes bleibt vorläufig der Rindfleischsatz aufrecht und ergehen folgende Bestimmungen a. Die Viehpreiße werden in der bisherigen Weise allmonathlich durch die Marktaufsicht sorgfältig erhoben. b. Zur Prüfung der eingelangten Preißangaben werden die Hrn. Gem. Räthe Eysn, Haratzmüller, v. Jäger bestimmt, welchen der jeweilige Erhebungsakt über Einladung des Herrn Bürgermeisters durch die Marktaufsicht in der Comité Berathung vorgelegt wird u. die sodann über den Satz des nächst folgenden Monathes dem Gemeinderathe den geeigneten Antrag stellen. c. der Rindfleischsatz wird für den Monath May mit 21 xr WW. festgesetzt. d. Die IV. Section hat unverzüglich die Verpachtung der seit längerer Zeit leer stehenden Fleischbänke im Öhlberge Nro 4, 8, 11, 14 u. 16 im Lizitationswege zu einem niedrigen Ausrufspreiß etwa 10 fl zu veranlassen. e. Zur Regelung der Fleischbeschau ist sich mittelst schriftlichen Ansuchens an den Gemeinderath Linz zu wenden. f. In Erledigung der Indorsatnote

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