Ratsprotokolle 1851

IV. Benefizienamte angewiesenen jährl. EntschädigungsRente in landtäfl. Beziehung kein privat. Hinderniß entgegensteht. Der IV. Benefizienamts Rechnungsführung zur Einhebung und Verrechnung zuzustellen. Nro. 1876 Dasselbe in Betreff des Stadtpfarrkirch- u. Vier Benefizienamtes. Der Stadtpfarrkirch u. Vierbenefizienamts Rechnungsführung zur Erhebung u. Verrechnung. III. Section Nro. 1850 Schreiben von der k.k. Grundentlastungs Landes Commission Linz daß über die Anfrage beym Ministerium des Innern, ob die Grundentlastgs Coon. zur Verhandlung über die Entschädigung von Bezügen der l.f. Städte u. Märkte competent sey oder nicht, nach keine Erledigung erfolgt ist. Zur Wissenschaft. Nro. 1873 Anzeige des Kaßier Göschl daß er bey der Schuldenliquidation des Josef Weidinger am Jägerhuberhäusl zu Aschach bey dem löbl. k.k. Bez. Ger. an Kapital u. Inteen. 108 fl 46 2/4 xr C.M. liquidirt hat. Zur Wissenschaft. Nro. 1888 Note der Sandböck'schen Buchhandlung für gelieferte Reichsgesetzblätter. Mit 34 xr C.M. zur Zahlung. IV. Section Nro. 1904 Protokoll mit Hrn. Ignaz Struggl wegen Übernahme der Öhllieferung für das III. Mil. Quartal 1851. Der Anboth des Hrn. Ignaz Struggl den Ztr. Rübsöhl um 33 fl 12 xr C.M. zu liefern, wird gegen Zuhaltung der bey der Lizitation im II. Mil. Qtl. geforderten Bedingungen für den Monat May genehmigt; es sind sonach 339 # 21 Loth Öhl zu liefern. Das Bauamt hat in Hinkunft derley Bedürfnisse früher anzumelden, damit Zeit gegönnt ist, um sich bestens orientiren zu können. V. Section Nro. 1450 Indorsat der h. Statthalterey um Berichterstattung über den Rekurs des Georg Huber wegen Verweigerung der freyen Beschäftigung des Polierens. Ist an die h. Statthalterey in Linz der entworfene Bericht zu erstatten. Nro. 1730 Indorsat der k.k. Bezkshptm. bezüglich des dort neuerdings von den Grabner'schen Eheleuten gestellten Gesuches um Verleihung eines Trödlerbefugnißes. Sind die Grabner'schen Eheleute auf den Bescheid vom 11. März d.J. Zahl 936 hinzuweisen, mit dem Beisatze, daß es ihnen unbenommen bleibt, dagegen den Rekurs

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