führung hievon mit dem Bemerken zu verständigen, daß die hinausgezahlten Pfründer in der Rechnung als uneinbringbar bezeichnet werde. Nro. 1786 Note der Bezkshptm. mit bestättigten Krankenhaus Rapport vom Mth. März. Aufzubewahren. Nro. 1762 Relation des Conscr. Amtes über die Zuständigkeit des Paul Thaler nach Windischgarsten. Ist das Communicat an die k.k. Bezkshptm. in Kirchdorf mit Note zurückzuschließen. Nro. 1756 Indors. der Bezkshptm. Steyr über das Schreiben des Gem. Rathes Linz um Bericht in Betreff der in der Lustseucheanstalt in Linz befindl. Theresia Hubinger. Dem Hrn. Sekr. Neumayr zur Erhebung des Nationale u. der Vermögensverhältniße der Theresia Hubinger und im Falle ihrer u. ihren Angehörigen Zahlungsunfähigkeit um Beibringung des letgalen? Armuthszeugnißes zur Einsendung an die Bezkshptm. nach vorhergegangenen hierortigen Vorlage. Nro. 1606 Gesuch der Institutsvorstehung der barmh. Schwestern um gefällige Verwendung wegen Auszahlung des Mehrverbrauches für die Kirchen Erforderniße der hiesigen Krankenhauskapelle zur heil. Anna aus deren Fonde. Ist dieses Gesuch sammt Beilage mit nachstehendem Bericht der h. Statthalterey in Linz zu unterbreiten. Nro. 1634 Indors. der k.k. Bezkshptmschft. Steyr in Betreff der Johan Hebrank'schen Verpflegskosten. Über die von Joh. Hebrank gemachte Angabe, daß derselbe 10 Jahre zur Bruderschaft der Schlosser gehört, u. 30 fl C.M. eingezalt habe, worüber das Gesellenbuch Aufschluß geben könne, so sind die Altgesellen des Schlosserhandwertes abermals zu vernehmen, u. das Protokoll hierüber vorzulegen. Nro. 1792 Indors. der h. Statthalterey bezüglich der Abschreibung der Verpflegsgebühren pr. 64 fl 57 xr C.M. für solche Personen, für welche die Erhöhung der Gebühren nicht mehr hereingebracht werden können. Der M. V. F. Rechgsführung zur Angabe der Zuständigkeitsgemeinde u. des Kronlandes der Verpflegten, so wie den Anzeige, ob die eingebrachten Verpflegsgebühren von dem Verpflegten selbst, oder seiner Zuständigkeitsgemeinde eingezalt wurden, im Sinne des h. Statthalterey Auftrages binnen 8 Tagen vorzulegen. Nro. 1760 Erlaß der h. k.k. GrundentlastgsCoon Linz womit die Leistungen der zu Urbarialgaben Verpflichteten vom Jahre 1848 zur Zahlung angewiesen werden. Die M. V. F. Rchgsführ. u. R.R. Schiefermayr durch Vorhalt zu verständigen, um die entzifferte Ent-
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