ihrer Pachtverträge das Einkommensteuer Bekenntniß zu überreichen. Dem Vollzugsbureau zur unverweilten Amtshandlung. Nro. 1626 bis 1628 3 Stück Gesuche des Sekr. Neumayr um Zahlungsanweisung seiner im Monate März für den Mild. Vers. Fond mit 39 xr C.M. für das Kammeramt mit 32 2/4 xr C.M. u. für das Armeninstitut mit 29 xr C.M. bestrittenen Portobeträge. Zur Zahlung aus den betreffenden Kassen. Nro. 1630 2 Stück Noten der Bezkshptm. wegen Vorladung des H. Jos. Buberl & Josef Prinz bezügl. der Richtigstellung ihrer Einkommensteuer Faßion. Durch die Bestellung erledigt. Nro. 1618 Erledigung des k.k. Bezksger. in Betreff der KaufschillingsVertheilung des im Executionswege verkauften Weidinger'schen Hause. Hr. Kaßier Göschl wird hiemit beauftragt, am 26. d.Mts. 9 Uhr früh zur Liquidirungstagsatzung pto. Vertheilung des Kaufschillings auf der Satzpost der Gemeinde Steyr zu erscheinen. Nro. 1598 Note der k.k. Bezkshptm. Steyr mit 1 fl 25 xr C.M. zur Aushändigung an Josef Stichl gegen Empfangsbestättigung. Dem Vollzugsbureau zur Übergabe gegen Empfangsbestättigung u. Vorlage derselben an die k.k. Bezkshptschaft. Nro. 1612 Note der Bezkshptm. mit Erled. der gelegten Landeskonkurrenz Rechnung pro 1848. Dem Hrn. Kaßier Göschl zum weiteren Gebrauch. IV. Section Nro. 1649 Relation der AugenscheinsCommißion über die Nothwendigkeit der Herstellung des kleinen Sackgrabensteges im Aichet, u. die Verpflichtung hiezu. Wird das Bauamt beauftragt, diesen Steg für dieses Mahl in kürzester Zeit gut und dauerhaft mit 2 Lerchbaume herzustellen. Nro. 1593 Bericht des R.R. Schiefermayr über den vom Schloßermstr. Ebner vorgelegten Conto pto. Adaptirungsarbeiten ins k.k. Landesgerichtsgebäude. Da diese Nachtragsarbeiten nach bereits von Seite der Comune beendigter Adaptirung des k.k. Landesgerichtsgebäudes u. erhaltenen Absolutorium von dem k.k. H. Landesgerichts Präsidenten, geleistet wurden, so ist dieser Conto dem H. Ebner mit dem Bedeuten zurückzustellen, daß selber von der Gemeinde nicht bezalt werden kann. Nro. 1623 Quittung des Johann Hefner über 10 fl C.M. für Wegräumung des von der Stadtgrabenmauer abgefallenen Schotters. Zur Zahlung mit 10 fl C.M. aus
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