cher Arbeiten im Bruderhause. Wird Hr. Anton Schmid angewiesen, einen Kostenanschlag über die Arbeit im Bruderhause vorzulegen um auf Grund dessen die höhere Genehmigung einhohlen zu können. Nro. 80. Erlaß der h. Statthalterey wegen Rückersatz der in die Stadtkaßa einbezogenen Taxen an das Stadtpfarrkirchamt und den Mild. Vers. Fond. Wird das Kaßaamt mit Zuhilfenahme des Rech. Rev. angewiesen, gemäß dieser Entscheidung u. dem Antrag, welcher in der Sitzung vom 2. Aug. v.J. gestellt wurde, sich zu äußern, in welchen Raten die Rückzahlung aus der Stadtkaßa erfolgen könne, damit die höhere Genehmigung deßhalb eingehohlt werden kann. Hiezu sind auch die in den Jahren 848, 849. u. 850. einzuziehen. Diese Äußerung ist nebst der Angabe der in den letzteren 3 Jahren erlaufenen Beträge ungesäumt zur Vorlage zu bringen. Nachtrag zur II. Section. Nro. 3211 & 3788. Anzeige der Jocher'schen Conc. Maßa Repräsentanz des Betrages der Meliorationskosten bezüglich des in das Eigenthum der Stadtgemeinde Steyr zurück abgetrettenen Kohlangers. Nachdem Herr Referent die hierauf bezüglichen Vorakten u. nachträglichen AugenscheinsProtokolle vorgetragen hatte erstattet selber folgenden Vortrag: Die Karl u. Anna Jocher'sche Conc. Maßa Repräsentation hat untern 13./18. 7ber 830 auf das an Hrn. Dr. Schellman sub 30. Aug. dess. J. betreffs der Meliorationskosten in ca. Kohlangers gerichtete Schreiben nachstehende Anträge gestellt: Für die angepflanzten Bäume 102 fl 30 xr zusamen Einplankung 40 - also das Haus 800 942 fl 30 xr CMz. Um sich von der Wahrheit dieser Angabe zu überzeugen u. um das Verhältniß der Schätzung u. der allenfalls anzubiethenden Summe zu eruiren, wurde ein Augenschein anberaumt welches folgendes Resultat der Schätzung gab: Bäume 60 fl Einplankung 20 fl zus. 680 fl CMz Haus 600 fl
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