digen; die Beilagen werden zurückgeschlossen. Nro. 1620 Note vom k.k. Großh. v. Baden L. Inf. Rgmt. wegen Zustellg. der anliegenden Beilagen an den Feldwebel Peter Bellndorfer, u. dessen Einrückungsveranlassung. Hat das Conscr. ungesäumt den H. Feldwebel Bellndorfer durch Vorhalt von seiner Einrückung zu verständigen, u. den von Ersterem bestättigten Zahlungsbogen mit Hinweis auf die zu dem Proat obkgoel l ge ea bd eNnr eo . Ä1 4u5ß3 earmu n1 .g Amp ri.t dem entsprechenden Berichte an das k.k. Lin. Inf. Regmts. Coando. Gr. H. v. Baden in Vorlage zu bringen. Nro. 1615, 1616, 1621 3 Stück Arrestanten Rapporte des Gem. Diener Bachinger. Dem Rechn. Rev. zum Amtsgebrauche. Nro. 1632 Das Conscr. Amt überreicht die Empfangsbestättigung u. Personsbeschreibung des Patental Invaliden Feldwebl Josef Weiß. An die Bezkshptschft. mit Note einzusenden. Nro. 1622 Schreiben von der Gem. Vorst. Steinerkirchen wegen Ausfertigung des anliegenden Heimathscheines für den Bäckerlehrjung Franz Brunmayr. Dem Conscr. Amte zur Ausfertigung des Heimathscheines oder Anzeige der dagegen obwaltenden Anstände mit entsprechenden Rückschreiben. Nro. 1619 Note der k.k. Bezkshptm. Freystadt mit Heimathschein für Elisabeth Kaspary. Dem Conscr. Amte zur Hinterlegung u. Verständigung der Interessenten. Nro. 1641 Indors. der Bezkshptm. Steyr um Äußerung über die Zuständigkeit des Josef Hinterer. Dem Conscr. Amte zur Vorlage des angedeuteten Berichtes. Nro. 1642 Kundmachung der k.k. Bezkshptmschft. Steyr wegen Invigilirung der Magdalena Löschenkohl u. deren Tochter. Dem Polizeyamte zur sorgfältigen Invigilirung und Darnachachtung in Betretungsfalle. Nro. 1643 Note derselben wegen Bekanntgabe der Wegesrichtung welche die bestehenden Stellwagen Unternehmer nehmen. Dem Conscr. Amte zur Anfertigung des gewunschenen Verzeichnißes binnen 8 Tagen. Nro. 1614 Note der k.k. Bezkshptmschft. Steyr wegen Nachforschung des mit Steckbrief verfolgten Georg Krumhuber. Dem Polizeyamte zur Nachforschung u. Berichtserstattung. Nro. 1609 Currende der Bezkshptm. Steyr um Berichtserstattung über die Zuständigkeit des zu Hallein aufgegriffenen taub-
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