Herr Referent bringt nach erstattetem Vortrage folgende Verbesserungen in Vorschlag: a) den Holzversilberer Spitzer werden in Berücksichtigung seines Gesuches de pr. 14. May 1850 Z. 1347 statt den bisher bezogenen 6 xr C.M. pr. Floß noch 2 xr folglich 8 xr C.M. pr. Floß bewilliget, sohin die Käufer ganzer Flöße anstatt den bisherigen 12 xr – 14 xr C.M. an Haftgeld zu entrichten haben, wobey die frühere Bestimmung des Leggeldes für Scheiterleger u. Weiber von 8 xr für den Käufer u. 4 xr für den Verkäufer für jedes gelegte Klafter Scheiter aufrecht erhalten bleibt. c) bey den fortwährenden Steigen der Seile zum Anhängen der Flöße, der Löhnungen zur Erhaltung der Stadtmauer u. Lände wird das Ländgeld von 18 xr auf 24 xr C.M. pr. bloß erhöht, welche der Verkäufer bezalt, u. um die Haftseile vor zu großem Nachtheile zu schützen und bey Gefahr, welche bey Anhäufung der Flöße bey plötzlich eintrettenden Hochwasser der Ennsbrücke droht, wird die bereits untern 24. Febr. 1849 erflossene Bestimmung über das längere Hängenbleiben der Flöße dahin geändert u. erneuert, daß, wenn ein Floß länger als 14 Tage hängen bleibt, für jede weitern 14 Tage von dem Eigenthümer 14 xr C.M. zur Stadtkaßa zu entrichten sind u. diese Entrichtung jedesmal mit Überschreitung des 14ten Tages zu beginnen hat. d) diesen Tariffsätzen an Haft u. Ländgeld sind alle in der Gemarkung der Stadtgemeinde anlandenden Flöße unterworfen. e) diese Anordnung hätte mit 1. May d.J. in Wirksamkeit zu tretten. Diese Anträge erhalten die einstimmige gemeinderäthl. Genehmigung, u. wird die Kanzley beauftragt, den Tariff in üblicher Form zusammen zu stellen, dessen Verlautbarung zu veranlassen, ein Exemplar zu affigiren, eben ein solches dem Holzhändler Mathias Reder, Gebrüder Mayer, u. Weidinger, dann den mit Überwachung der Lände u. Flöße betrauten Gem. Rth. Wittigschlager, dem Scheiterleger Pfarl u. Holzversilberer Spitzer in Abschrift zuzustellen. Endlich ist auch der löbl. Herrschaft Schloß Steyr ein Tariff mit Schreiben zuzumitteln und hat diese Bestimmung mit 1. May d.J. in Wirksamkeit zu tretten. Nro. 1347 a. 1850 Gesuch des städtischen Holzversilberer Mathias Spitzer um geeignete Verfügung, daß ihm bey
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