Ratsprotokolle 1851

laut Beschluß des Gemeinderathes vom heutigen Tage das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Erlag der bisher bestehenden Taxe von 10 fl C.M. verliehen; Zugleich wird Ihnen auch die Gemeindeangehörigkeit gegen Entrichtung der im § 8 der a.h. genehmigten Gemeinde Ordnung vorgeschriebenen Aufnahmsgebühr von 10 fl C.M. bewilliget. Hievon ist das u. ConscriptsAmt auf Rubrik zu verständigen. Nro. 1546 Das wegen baldiger Anstellung des Gemeindearzten ernannte Comite berichtet das Ergebniß seiner Berathung, und legt die bezügliche Dienstes Instruktion zur Prüfung vor. Nach erstattetem Vortrage des Herrn Referenten: Wird in Folge einstimmigen Beschluß die Stelle eines Gemeinde Arzten gegen eine jährliche Bestellung von 200 fl C.M. dem H. Dr. Krakowitzer verliehen, es ist daher an ihn das entworfene Anstellungsdekret auszufertigen, der Zeitpunkt des Beginns der Wirksamkeit mit 15. April zu bestimmen, und ihm gleichzeitig die beiliegende Dienstesinstruktion, welche nach erfolgter Prüfung hiemit seinem vollen Inhalt nach genehmiget wird, mit der Einladung hinauszugeben, am 15. April d.J. vor dem versammelten Gemeinderathe in die Hände des Herrn Bürgermeisters das Dienstgelöbniß abzulegen. Das Kaßaamt wird von dieser Besetzung mit der Weisung verständiget, an den Hrn. Gem. Arzt nach Ablauf eines Quartals gegen vorschriftsmäßige Quittung die entfallende Quote auszubezahlen. Das Gesuch des H. Dr. Reisinger ist in Original sammt Beilagen mit folgenden Bescheid zurückzustellen: Der Gemeinderath hat laut Beschluß vom heutigen Tage die Stelle des Gemeindearzten dem hiesigen praktischen Arzte H. Dr. Krakowitzer verliehen, wovon Hr. Bittsteller unter Rückschluß sämmtlicher Beilagen verständiget. Unter einem wird auch der Hr. Wundarzt Payrleitner mit einem ähnlichen Dekrete von seiner definitiven Anstellung verständiget,

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