rathschlägig, H. R.R. Schiefermayr durch den Akt zu seinem Gebrauche zu verständigen. Nro. 1408 Protocoll über die vorgenommene Minuendo Lizitation wegen Beistellung von 5 neuen Haftseilen. Wird ratifizirt, u. hat der Ersteher Hr. Ignaz Schlader diese Seile zu rechter Zeit u. vorgeschriebener Qualität abzuliefern. Die Herrn Gem. Räthe Eysn und Haratzmüller werden um Übernahme u. Prüfung dieser Seile ersucht, u. Hr. Schlader ist von der Genehmigung seines Anbothes mit Rathschlag zu verständigen. Nro. 1445 Note der Bezkshptm. wegen Aufstellung von Ortschafts Tafeln u. Straßenreinigung, dann Vorlage eines Kostenanschlages nebst Zeichnung binnen 14 Tagen. Dem Polizeyamte mit dem Auftrage zuzuzustellen, jene Punkte anzugeben, wo die bezeichneten Ortschaftstafeln aufzustellen kommen. Zugleich hat H. Distr. Aktuar sich mit H. Bauverwalter, welchem die Kanzley diesen Erlaß allsogleich in Abschrift hinauszugeben hat, wegen des Kostenanschlages u. der Zeichnung zu verständigen, u. binnen 8 Tagen die geeignete Vorlage zu machen. Nro. 953 Protokoll über den abgehaltenen Augenschein in Betreff der vom Zimmermeister Bichler nachträglich geforderten Vergütung für gelieferte Ardbei.ten ins ExjesuitengebäuWerden dem Hrn. Bichler für die Herstellung der Tribunen von 19° 4' 9″ □ Flächenmaß in den Verhandlungssälen zur ebenen Erde u. im 1. Stocke im gleichen Verhältniße zu der sauber gearbeiteten Tribune im vordern Theile des Assissensales a □K 3 fl 30 xr C.M. mithin zus. 69 fl 16 1/4 xr C.M. für die hierzu erforderliche Mauerverkleidung die angesprochenen 11 fl 24 xr u. für die Reparatur der Holzlagen die geforderten 8 fl 38 xr in Summa 89 fl 18 1/4 xr bey der Stadtkaßa gegen klassenmäßig gestempelte Quittung angewiesen. Was die Zimmermannsarbeiten bezüglich der Herstellung des nach vollendeten Adaptirungsbau theilweise abgestürzten Hauptgesimses in dem angesetzten Kostenbetrage pr. 32 fl 18 2/4 xr C.M. anbelangt, die nicht zum Adaptirungsbau gehören, u. somit die Stadtkommune zur Zahlung nicht treffen, so wird sich Hr. Bichler in dieser Hinsicht mit dem betreffenden Hauseigenthümer zu benehmen wissen. Hievon ist das Stadtkassaamt
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