Ratsprotokolle 1851

mann eingehobenen Mauthbetrag pr 32 xr CMz. Der Empfang zu bestättigen. Nro. 1375 u. 1376. 2 Stück Noten der Sandböckschen Buchhandlung für gelieferte Landes- u. Reichsgesetzblätter pr. 24 xr u. 2 fl 36 xr CMz. Zur Zahlung mit 24 xr u. 2 fl 36 xr CMz. Nro. 1364. Schreiben von der Gem. Gumpendorf mit einen von Joh. Lenz eingehobenen Taxbetrag zu 2 fl CMz. Der Taxempfang mit Remißschreiben zu bestättigen. Nro. 1338. Bericht des Sekr. Neumayr ad Nro. 1108. über die Einsicht des Vogt'schen Liquidations Aktes u. des Grundbuches vom Hause Nro. 10 bey der Steyr. Ist die inliegende Verständigung des kk. Bezksger. an Hrn. Kaßier mittelst den entworfenen Bescheid zu subdecretiren. Nro. 1348. Schreiben von der Gem. Verw. Sierning mit dem mit Joh. Reitner wegen schuldigen Taxen aufgenommenen Vernehmungs Protokoll. Dem Taxamte zum weiteren Amtsgebrauche. Nro. 1343. Relation des Sekr. Neumayr daß für den durch Brand verunglückten Johann Dirnberger u. seine Einwohner vorgenommene Sammlung der Betrag von 8 fl 33 xr CMz eingeflossen sey. Ist dieser Betrag an die kk. Bez. Hptm. mit Note abzuführen. Nro. 1342. Dasselbe für den Florian Scharmüller zu 9 fl 50 xr Gleiche Erledigung wie ad Nro. 1343. Nro. 1288. Schreiben von der Gem. Behamberg in Betreff der von Alois Leitner schuldigen Mauthgebühr. Ist den Afterpächter Ferd. zu Protokoll zu vernehmen u. zur Vorlage zu bringen. Nro. 1377. Bericht des R.Rev. Schiefermayr bezüglich der Beitragsleistung zu den pro 851. prälim. Schulkosten von den durch die neue Gemeindeeintheilung von dem Stadtbezirke abgefallenen, jedoch noch hierher eingeschulten Häusern. Ist sich dießfalls an die kk. Bezirkshauptmannschaft zu wenden. Nro. 1335 & 1336. 2 Stück Noten des kk. Beztsger. laut welchen Zäpilia Amon zum Alleinbesitze des Hauses Nro. 142. in der Stadt um 1200 fl CMz u. Hr Franz v. Schönthan um 10.500 fl zum Besitze des Hauses Nro. 28 in in der Stadt gelangt ist. Dem Taxamte zur Amtshandlung. IV. Section. Nro. 1370. Gesuch des Mich. Haratzmüller um Anweisung von 400 fl CMz Bauverlagsgelder. Werden dem Herrn Bauverwalter 400 fl CMz als Bauverlagsgelder angewiesen, wovon das Kaßaamt u. Hr. M. Haratzmüller rathschlägig zu verständigen ist.

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