Ratsprotokolle 1851

Rechnungsführung den Auftrag jeden Armen vom 1. April 857 angefangen aus der vorbenannten Stiftung mit monathlich 15 xr einstweilen zu betheilen. Hievon ist die Arm. Inst. Rechgsf. rathschlägig zu verständigen. III. Section. Nro. 1365. Note der kk. Prov. Liq. Coõn Linz in Betreff der gelegten 6. Patr. Ger. u. Verwalt. Kosten Rechnung. Dem Rechn. Rev. Schiefermayr zur ausführlichen Berichtserstattung u. Ansuchen nur weitern 6 wochentlichen Rekursfrist. Nro. 1337. Note vom kk. Bezksger. Steyr in Betreff der von selben eingehobenen Taxen pr 13 fl 14 xr CMz. Nachdem das Taxamt die eingesendeten Taxbeträge pr 13 fl 14 xr CMz bereits in Empfang genomen hat, ist demselben auf eine Abschrift dieses Schreibens nur noch aufzutragen, daß es im Falle die Feldbaur'schen Eheleute die ihnen zugestandenen Ratenzahlungen nicht genau zuhalten sollten, hievon die Anzeige zu erstatten, die nach diesem Schreiben uneinbringlichen von Franz Engstler zur H. B. Z. 1134 de ao 849 mit 30 xr CMz u. von AM. Windischbaur l. H. B. Z. 216 mit 26 xr CMz schuldigen Taxen in dem seiner Zeit an die kk. Camãl Bez. Verw. zu übereichenden Abschreibungsausweis aufzunehmen, die von letzterer gleichfalls noch rückständige Zustellungsgebühr pr. 6 xr CMz aber sogleich abzuschreiben habe. Nro. 1351. Protokoll Nro. 22. März 851 über die abgehaltene Minuendoversteigerung der Monturssorten für das hiesige Aufsichtspersonale pro 851. Wird dem vollen Inhalte nach genehmigt. Es sind daher die betreffenden Ersteher hievon rathschlägig zu verständigen, welchen zugleich der erforderliche Stempelbetrag bekannt zu geben u. einzuheben ist. Der Rechn. Rev. Schiefermayr hat aus diesem Gesammt Lizitationsbetrage für Diesenberger das entfallende Quantum als Qua Relutum zu entziffern u. unter Einem dem Kaßaamte bekant zu geben welchen Betrag Diesenberger gegen dem in 1/4 jähr. Raten in Empfang zu nehmen hat, für den Fall, als derselbe sich zum Polizeydienste wieder verwenden lassen müsse derselbe sämmtl. Anschaffungen aus diesem Relutum für ihm herzustellen hätte, worüber in der Empfangsbestättigung die Klausel beyzurücken ist, der Rechgs. Rev. durch

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