schluß des Communicats der Bez. Hptschft mit Note zu überreichen. Nro. 1254. Note der Bezkshptsch. wegen Anweisung des Wenzl Pavlicka mit einem Zertifikate zur Assentirung in Linz am 18. d.Mts. Durch den Vollzug des Conscr. Amtes erledigt. Nro. 1135. Indors. der Bezkshpt. um Äußerung über den Rekurs des Mathäus Putz wegen Verweigerung der Ehebewilligung. Ist unter Rückschluß des Com. an die Bezkshptschft die entworfene Äußerung zu erstatten. Nro. 1291. Kundmachung der Bezkshptschaft hinsichtlich den Vorgang bey vorfallenden Abschiebungen. Dem Conscr. Amte zur Benehmungswissenschaft. Nro. 1290. Dasselbe hinsichtlich der Ausfertigung u. Vidirung der Heimathscheine. Dem Conscr. Amte zur genauen Darnachachtung. Nro. 1280. Anzeige des Polizeyamtes wegen Überschreitung der nächtlichen Polizeystunde durch den Schankpächter Adalbert Staudinger. Ist dem Herr Adalbert Staudinger mit Hinweis auf die Instruktion des Gem. Rathes vom 22 Jänner 851 Z Absatz V. das Warnungsdekret des Inhalts zuzustellen, im Wiederbetrettungsfalle 5 fl CMz Strafe ohne Rücksicht zum Armenfonde verwirkt zu haben, u. wegen Überwachung das Polizeyamt durch Vorhalt zu verständigen. Nro. 1266. Constitut mit Georg Mitterhuber wegen Betteln und arbeitslosen Herumziehen. Ist an seine Heimath zu verschieben. Nro 1283. Bestättigter Schubpaß von der Gem. Losenstein des Georg Mitterhuber. Aufzubewahren. Nro. 1285. Gesuch des Andr. Woisetschläger um schnelle Entscheidung wegen seiner eigenen u. den übrigen Wahlen. Wurde mit 13 gegen 3 Stimmen beschloßen: Da vorstehende Einwendungen gegen die Wahl des Herrn Bittstellers zum Gem. Rathe, so wie gegen die übrigen Gem. Rathswahlen nach § 40. 2. Absatz der G.O. für die Stadt Steyr u. nach §. 6 der Minist. Verord. v. 11. 9ber 850 verspätet überreicht worden sind, so findet der Gem. Rath auf dieselben nicht einzugehen. Hr. A. Woisetschläger wird daher mit Beziehung auf das Wahlbestättigungsdekr. v. 14. März d.J. Z. 1227 wiederhohlt aufgefordert, dem Vertrauensrufe seiner Mitbürger zu entsprechen u. sich den Obliegenheiten ei-
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