Leinwand zus. 63 Ellen á 26 xr Macherlohn á 20 & 10 xr endlich 6 Paar Socken à 1 fl 15 x u 4 Paar hirschlederne Handschuhe à 1 fl. Nro 1201. Schreiben von der Gem. Leopoldschlag, laut welchen Hr. Ferd. Maurer von Josef Floßmann zur Berichtigung seiner schuldigen Taxen angewiesen wurde. Dem Taxamte zur Wissenschaft. Nro. 1202. Note vom kk. Steueramt St. Florian mit Empfangsbestättigung der eingezalten Urbarial. u. Zehentgaben v.J. 848 u. dem Bemerken daß Joh. Peterwagner seinen Rückstand pr 1 fl 15 xr im Laufe des Mts. März einzahlen wird. Dem Rchgs Rev. zur weiteren Amtshandlung. Nro. 1203. Schreiben vom Gem. Amt Haidershofen in hinsichtl. der von Josef Windberger schuldigen Mauth pr 16 xr CMz. Der Gem. Vorstehung Haidershofen ist der citirte §. des Mauthtarifes mit Schreiben bekannt zu geben. Nro. 1211. Note der kk. Grundentlastungs Bezks Coõn wegen Zustellung der anliegenden Auszüge V. an betreffenden Verpflichteten. Zur sogleichen Zustellung gegen beygegebene Empfangsbestättigung, welche zu coramisiren u. sodann zu retourniren sind. Nro. 1217. Sekr. Neumayr bittet um Anweisung der für das Kammeramt für Behebung städtischer Inteẽn mit 22 xr, dann für Einsendung der verloosten Obliõn u. bey Einlangung derselben mit 4 fl 19 xr bestrittenen Portobeträge. Zur Zahlung mit 4 fl 41 xr CMz. Nro. 1237. Sekr. Neumayr deponirt den ihm von Hrn. Wenzl Brazda als Kaution übergebenen Reichsschatzschein pr 100 fl CMz Sind die als Caution für etwaige Ersätze von dem Hrn. Steuer Einnehmer Brazda erlegten 100 fl in 1 Reichsschatzschein Nro. 223 Serie H dto. 1. Jän. 851 sammt der abverlangten Erklärung für jedweden Ersatz einzustehen, ad Deposita zu nehmen; dagegen die als städtischer Kaßakontrollor sicher gestellte Caution pr 500 fl CMz demselben ausfolgen zu lassen. Hievon ist derselbe so wie die Depos. Coon rathschlägig zu verständigen. Nro. 1196. Note der Sandböck'schen Buchhandlung pr 2 fl 48 xyz für Insertion Mit 2 fl 48 xr CMz zur Zahlung. Nro. 1212. Bericht des R.Rev. Schiefermayr in Betreff der seit 1. März 850 im hiesigen Bezirke eingetrettenen Veränderungen in Grund u. Häusersteuerobjekten. Inenthaltene Änderung ist an das kk. Steueramt bekannt zu geben.
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