Dekrete zu erlassen, binnen 14 Tagen Plan, Kostenüberschlag, hinsichtlich dem Bau des Schulhauses am Berg her einzugeben. V. Section. Nro. 1166. Augenscheinsprotokoll ad Nro. 1064. über die von Hrn. Karl Schreiner in Steyrdorf beantragte Errichtung einer Öhlpreßerey. Da nach gepflogenen Augenschein die Sachverständigen erklären, daß das zur Ausübung dieses Erwerbszweiges nothwendige Röstlokale ganz feuersicher ist, ferner Hr. Schreiner zu diesem Zwecke gar keinen Umbau in seinem Stampfwerke vorzunehmen braucht, folglich auch die Anrainer keine Einwendung zu machen haben, so wird Hrn, Karl Schreiner die Ausübung der Lein- u. RübsÖhlpreßerey gegen dem bewilliget, daß er die Polizey Vorschriften genau befolge, mit keinem offenen Lichte in seinem Stampfwerke arbeiten laße, u. sich übrigens zur Erwerbsteuer factire. Zugleich ist auch an das kk. Steueramt die Anzeige zu machen. Nro. 1194. Anzeige des Polizeyamtes in Betreff der Gewerbsstörung von Seite des Bäckers Franz Teufelmayr in Orte. Herr Referent trägt hierüber an, diese Anzeige der kk. Bezirkhptmanschaft zur Amtshandlung abzutretten, da dieselbe zur Entscheidung über Gewerbsstörungen competent sey. Herr Gemeinde Rath Duscher stellt dagegen den Antrag, dem Frz. Teufelmayr mit Bezug auf die maãtl. Erled. v. 19. Jänner 848 laut welcher ihm ein personelles Befugniß bloß zur Erzeugung von Roggenbrot ertheilt wurde, mittelst Dekret zu bedeuten, sich der Ausübung der Weißbäckerey um so gewißer zu enthalten, widrigenfalls, ihm ein Strafbetrag von 5 fl CMz eingehoben würde, übrigens sey diese Verfügung zugleich der kk. Bezkshptschft mit Note anzuzeigen. Die Meinung des Hrn. Gem. Rath Vacano geht jedoch dahin, daß bey dem Umstande, als der Gemeinderath die Verleihungsbehörde von Gewerken ist, derselbe sohin auch das Recht besitzt, über Gewerbsstörrungen zu entscheiden und glaubt, daher, den Franz Teufelmayr über diese Gewerbsstörung mit Dekret unter Androhung eines Pön-
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