Ratsprotokolle 1851

bringung allfälliger Einwendungen im Rathssalle aufzu legen, und nach Umfluß dieser Frist, ist an Hrn Andreas Woisetschläger das Dekret worin dessen Wahl bestättiget wird, zu erlassen. I. Section. Vorgetragen durch Herrn Gem. Rath Vacano Nro. 1139. Indors. der kk. Statthalterey um Äußerung über die Persönlichkeit des Thomas Winter. Dem Conscr. Amte zur Äußerung nach Andeutung des Statthalterey Erlaßes. Nro. 1140. Kundmachung des kk. Kriegsministerium hinsichtl. der Entbehrlichkeit mehrerer diensttaugl. Pferde. Am nächsten Wochenmarkte zu publizieren in zu affigiren. Nro. 1184. Indors. der kk. Bez. Hptschft über die Eingabe der Gem. Verw. Sierning wegen Ausstellung eines Heimathscheines für Math. Schatzl. Dem Consc. Amte zur Amtshandlung u. Wiedervorlage. Nro. 1168. Note der kk. Statthalterey womit dem Rekurs des Alois Schmall wegen verweigerter Ehebewilligung folge gegeben wurde. Wird bey dem Beschluße den Rekurs gegen die Statthalterey Entscheidung zu ergreifen, Hr. Referent Haller ersucht, den Rekurs auszuarbeiten; das Vollzugsbureau hat die Parthey von der Statt halterey Erledigung mit dem Beisatze zu verständigen, daß dagegen der MinisterialRekurs ergriffen worden ist. Nro. 1142. Relation des Polizeyamtes daß die zu Tulln aufgegriffene taubstumme Mannsperson sicher nicht zuständig sey. An die Bezks. Hptschft. die Note zu erlassen. Nro. 1143 & 1144. Dasselbe des Conscr. Amtes über die Zuständigkeit der Kathar. Dachsmayr, dann des ledigen Kettenschm. Gesellen Michael Auer. Unter Kommunikats Rückschluß an die Bezkshptschft die Note zu erlassen. Nro. 1145. Dasselbe überreicht den Heimathschein für Katharina Straßer zur Einsendung nach Wels. Ist der Heimathschein an die gem. Verstehung in Welt einzusenden mit Note. Nro. 1151. Schreiben der kk. Pol. Diõn Linz mit Constitut des hieher verschobenen Josef Mager. Bis zum Wiederauffinden des Josef Magen ad acta. Nro. 1160. Rückgelangter Schubpaß vom Gem. Amte Altbrün für Johan Schatral. Aufzubewahren. Nro. 1161. Schreiben von der Marktgem. Scheibbs wegen Ausfertigung

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